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ZVG: Vernunft siegt im Bundesrat – Düngegesetz scheitert

08. Juli 2024

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) zeigt sich erleichtert über die heutige Ablehnung der Novelle des Düngegesetztes im Bundesrat. Insbesondere das Festhalten an einer Ausweitung des Bilanzierungsinstruments auf den heimischen Gemüsebau sowie auf Erdbeeren im Freiland waren vom ZVG nachdrücklich kritisiert worden. Wiederholt wurde darauf hingewiesen, dass die Stoffstrombilanz in dieser Form den laufenden Strukturwandel weiter befeuert.


Foto © ZVG

„Viel zu spät hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf die langanhaltende Kritik aus den Branchenverbänden und den Ländern an der Stoffstrombilanz reagiert, was nun zum Scheitern der gesamten Novelle des Düngegesetzes im Bundesrat geführt hat“, ist Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG, überzeugt.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses biete nun die Chance, gemeinsam Lösungen für den Gewässerschutz und Gartenbau in Einklang zu bringen.

„Anders als immer wieder behauptet wird, liegen die nötigen Daten nicht in den Betrieben vor, sondern müssten erst aufwendig und kleinteilig erfasst werden“, erläutert Ufen mit Blick auf Äußerungen von Wissenschafts- und Ministeriumsvertretern. Vielfältig aufgestellte Gemüsebaubetriebe hätten das niemals stemmen können. Das hätten auch zahlreiche Gespräche mit Anbauberatern bestätigt.

Der BfG-Vorsitzende betonte, dass sich die Branche keinesfalls dem Ansinnen des Umwelt- und Gewässerschutzes verschließe, jedoch zeigt gerade die niederschlagsreiche Saison 2024 anschaulich wie wenig starre rechtliche Vorgaben in Einklang zu bringen sind mit den realen Notwendigkeiten für eine erfolgreiche Lebensmittelproduktion auf den heimischen Feldern.

Mit der Düngeverordnung aus dem Jahre 2020 und der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) seit 2023 lägen bereits äußerst wirksame und verbindliche Werkzeuge vor, um auch Schwachstellen im Gemüsebau hinsichtlich Stickstoff- und Phosphoreffizienz auf der Fläche und im Gesamtbetrieb zu beseitigen und den Gewässer- und den Bodenschutz zu gewährleisten.

Veröffentlichungsdatum: 08.07.2024

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