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Österreich: Zusammenbruch des alpenquerenden Straßengüterverkehrs am Brenner muss abgewendet werden

17. Juli 2024

Vor dem Hintergrund der geplanten einspurigen Verkehrsführung auf der Luegbrücke ab dem 01. Januar 2025, fordert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. gemeinsam mit anderen europäischen Verbänden die Europäische Kommission auf, den freien Warenverkehr auf dieser wichtigen europäischen Hauptroute auch in den kommenden Jahren sicherzustellen. Blockabfertigung und Fahrverbote dürfen hier nicht weiter ausgeweitet werden, sondern es müssen konstruktive europäische Lösungen gefunden werden.

Brenner
Bildquelle: Pixabay

Hintergrund: Die Luegbrücke auf der Brennerautobahn A13 soll ab dem 01.01.2025 für mehrere Jahre nur noch einspurig in jede Fahrtrichtung befahrbar sein. Begründet wird dies mit dem schlechten baulichen Zustand der Brücke. Bis zum Jahr 2030 soll eine neue Brücke die bisherige Brücke ersetzen.

Der BGL hat gemeinsam mit 8 anderen europäischen Verbänden sowie dem Weltverband IRU sich in einem Schreiben an die EU-Kommission gewandt und diese aufgefordert die Initiative zu ergreifen, um einen Kollaps des alpenquerenden Güterverkehrs ab 01. Januar 2025 abzuwenden.

Die Brennerroute mit einem Aufkommen von ca. 14,3 Mio. Pkw und ca. 2,5 Mio. Lkw jährlich, ist Teil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und liegt auf dem Skandinavien-Mittelmeer-Korridor. Sie ist eine der wichtigsten Langstreckenverkehrsachsen mit einer herausragenden Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt.

Der BGL kritisiert die schwierige Situation auf der wichtigsten alpenquerenden Route mit einseitigen Transitbeschränkungen Österreichs bereits seit langem. So wird bereits heute der Güterverkehr auf der Brennerroute durch diverse Anti-Transitmaßnahmen wie Sommer- und Winterfahrverbote, Nachtfahrverbot, Sektorales Fahrverbot und Blockabfertigungen massiv eingeschränkt. Mit der jetzigen angekündigten einspurigen Verkehrsführung am Brenner droht jedoch ein Zusammenbruch der Versorgung mit Gütern zwischen Italien und den Staaten nördlich der Alpen.

Deutsche Transportunternehmen versuchen seit Jahren einen Teil Ihrer Verkehre auf den Kombinierten Verkehr verlagern, stoßen allerdings dabei auf erhebliche Schwierigkeiten. Auch hier hat der BGL bereits vermehrt auf die nicht ausreichenden Kapazitäten für eine Verlagerung des Lkw-Verkehrs auf die Schiene hingewiesen und die damit verbundenen Risiken für die Wirtschaft aufgezeigt.

Der Brenner-Basistunnel befindet sich noch im Bau und die Planungen für den Brenner-Nordzulauf auf deutscher Seite sind bis heute nicht abgeschlossen. Umschlagsterminals sind überlastet und schaffen auch keine nennenswerte Abhilfe.

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Die Zeitfenster, an denen der Lkw-Transitverkehr durch Tirol möglich ist, ist auf Grund der vielen Beschränkungen in den letzten Jahren immer kleiner geworden. Eine entscheidende Lösung kann hier sein, den Verkehr zeitlich zu entzerren.“

Die europäischen Transportverbände fordern daher eine Aufhebung bzw. Lockerung des Lkw-Nachtfahrverbots, um den Verkehr in den Tagstunden zu entlasten und Alternativen zur einspurigen Verkehrsführung zu prüfen. Hierbei gilt es unbedingt die Verkehrssicherheit besonders zu berücksichtigen.

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Der freie Personen- und Warenverkehr sind die Grundpfeiler für ein Funktionieren des Binnenmarktes und für den Wohlstand in der Europäischen Union.

Angesichts der europäischen Dimension und weitreichenden Auswirkungen halten wir es für dringend notwendig, dass die Europäische Kommission die Initiative ergreift und gemeinsam mit den österreichischen Behörden und den angrenzenden Nachbarstaaten an Lösungsmöglichkeiten und europäisch abgestimmten Ausweichrouten arbeitet.

Der alpenquerende Verkehr muss in den kommenden Jahren sowohl wirtschaftlich als auch sozial-verträglich bewältigt werden können. Da sind wir auch gegenüber unseren Mitgliedsunternehmen in einer gemeinsamen Verpflichtung und umso wichtiger ist es jetzt politisches Handeln einzufordern.“

Veröffentlichungsdatum: 17.07.2024

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