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Bundeshaushalt: Transformation braucht Finanzierung

19. Juli 2024

Für eine ausreichende Unterstützung des „Maßnahmenpaketes Zukunft Gartenbau“ hat sich der Zentralverband Gartenbau (ZVG) ausgesprochen.

ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer
ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer - Bildquelle: ZVG

„Wenn von der Wirtschaft eine Transformation gefordert wird, muss diese auch begleitet werden“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer angesichts des vorgestellten Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025.

Bestes Beispiel sei das Bundesprogramm Energieeffizienz, mit dessen Hilfe die Betriebe nachweislich ihren Energieeinsatz reduziert und CO2 eingespart hätten. Seit dem Haushaltsstopp liege die Mittelvergabe jedoch auf Eis.

Zwar versichere das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass keine Kürzungen bei den meisten wichtigsten Programmen vorgenommen werden und der Einzelplan 10 auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der Sparvorhaben auf nahezu unverändert hohem Niveau bleibe.

„Gerade die Finanzierung des Bundesprogrammes Energieeffizienz aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist aber weiterhin von Unsicherheit behaftet“, so Fleischer weiter. Vage Zusagen bildeten aber keine geeignete Grundlage für einzelbetriebliche wirtschaftliche Entscheidungen.

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 und Eckpunkte für eine Wachstumsinitiative beschlossen. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium sollen im Einzelplan 10 insgesamt 6,86 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, das sind etwa 68,4 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.

Mit dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Transformation Deutschlands zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft vorantreiben. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Der KTF finanziert sich aus den Erlösen aus dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie der ihm zur Verfügung stehenden Rücklage. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 und der Finanzplan bis 2028 des KTF werden im Anschluss an die Kabinettentscheidung zum Entwurf des Bundeshaushalts 2025 beschlossen.


Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 19.07.2024

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