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Schweiz: Weitergehende Bekämpfung des Japankäfers notwendig

01. August 2024

Aufgrund jüngster Japankäferfunde innerhalb des Stadtgebiets erlässt die Stadtgärtnerei in enger Absprache mit den Bundesbehörden und dem Kanton Basel-Landschaft weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers.

Die Zone Befallsherd wird um die neuen Fundorte ausgeweitet. In Großbasel Ost sowie Teilen des Kleinbasels und Riehen ist es somit bis Ende September verboten, Rasen zu bewässern. Grünmaterial, Kompost und Erde darf das Gebiet nur unter bestimmten Bedingungen verlassen. Die Grüngutabfuhr in der Stadt Basel, aber auch in den Landgemeinden, erfolgt weiterhin.

Seit letzter Woche wurden in enger Absprache mit den Bundesbehörden weitere Käferfallen innerhalb des Stadt- und Kantonsgebiet aufgestellt. In einigen dieser Fallen wurden zwischenzeitlich weitere Japankäfer gefunden. Um den Japankäfer tilgen zu können, hat die Stadtgärtnerei mit dem Bundesamt für Landwirtschaft die bestehende Zone Befallsherd um die neuen Fundorte herum ausgeweitet.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird die Stadtgärtnerei im Kantonsblatt publizieren. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2024. Die angepasste Zone Befallsherd umfasst weite Teil der Gemeinde Birsfelden sowie die Basler Quartiere Gundeldingen, Bruderholz, Dreispitz, St. Alban, Breite, Wettstein und Hirzbrunnen sowie Teile der Gemeinde Riehen.

Die bereits am 13. Juli 2024 verfügten Maßnahmen für die Zonen Befallsherd und Pufferzone bleiben bestehen. In der Zone Befallsherd ist es somit weiterhin bis Ende September verboten, Grünmaterial, Kompost und Erde aus der Zone in die Pufferzone oder in nicht befallene Gebiete zu transportieren. Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich.

Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde eingesetzt werden, dürfen die Zone Befallsherd nur verlassen, wenn sie intensiv gereinigt worden sind. Zudem gilt in dieser Zone auch ein Bewässerungsverbot für Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen bis Ende September.

Das Bewässerungsverbot hilft, den Boden unattraktiv für die Eiablage zu machen. Denn Japankäferweibchen bevorzugen dafür feuchte grasbewachsene Flächen. Das Gießen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen.

In der Pufferzone ist es bis Ende September verboten, Pflanzenmaterial der Grünpflege aus der Pufferzone in nicht befallene Gebiete zu transportieren. Ausnahmen sind möglich, wenn das Material während der Lagerung und dem Transport beispielsweise mit einem engmaschigen Netz insektensicher abgedeckt ist und auf eine Größe von 5 cm gehäckselt wurde.

Der Transport und der Handel von Pflanzen mit Wurzeln in der Erde oder in Kultursubstrat ist nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Die Erde der bepflanzten Töpfe muss beispielsweise mit einer insektensicheren Schicht aus Kokosfaser geschützt sein.
Die Grüngutabfuhr in der Stadt Basel, aber auch in den Landgemeinden, bleibt weiterhin bestehen.


Bildquelle: Pixabay

Japankäfer erkennen und melden

Die Stadtgärtnerei bittet weiterhin um die Mithilfe der Bevölkerung. Wer einen verdächtigen Käfer findet, soll den Fund inkl. dem genauen Fundort der Japankäfer-Hotline melden. Der Käfer sollte in ein fest verschlossenes Glas oder eine Lebensmitteldose gesteckt und über Nacht ins Gefrierfach gelegt werden, auch wenn er bereits tot scheint.

Der Japankäfer ist kleiner als ein Fünfräppler und etwas größer als eine Kaffeebohne. Er ist am Kopf metallisch grün und die Deckflügel sind kupfrig braun. Die Japankäfer hat – im Gegensatz zum hiesigen Gartenlaubkäfer – auf beiden Körperseiten fünf weiße Haarbüschel und am Hinterleib nochmals zwei weitere weiße Haarbüschel, die sich von bloßem Auge gut erkennen lassen. 


Quelle: Kanton Basel-Stadt

Veröffentlichungsdatum: 01.08.2024

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