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Baden-Württemberg: Pilzsaison 2024 - Beschränkungen in ASP-Sperrzonen beachten

22. August 2024

Minister Peter Hauk MdL: „Pilze bereichern unseren Speiseplan. In diesem Jahr kann, wegen der Afrikanischen Schweinepest, nicht überall ungehindert gesammelt werden.“


Bildquelle: Pixabay / Erob Kameneb

„Die Pilzsaison hat in diesem Jahr mit den Pfifferlingen schon früh begonnen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage zur Afrikanischen Schweinepest (ASP), die in Hessen und Rheinland-Pfalz grassiert und vor zwei Wochen mit einem krank erlegten Wildschwein auch den Nordosten Baden-Württembergs erreicht hat, gilt beim Pilze sammeln in diesem Jahr besondere Umsicht. Pilzsammler sollten sich vorab informieren, ob ihr Waldstück, in dem Sie auf die Pilzsuche gehen wollen, in einer ASP-Sperrzone liegt. Hinweise finden Sie auf den Webseiten des jeweiligen Land- bzw. Stadtkreises. Aktuell trifft das vor allem auf die Stadt Mannheim und Teile des Rhein-Neckar-Kreises zu. Um Wildschweine nicht unnötig zu beunruhigen und zu weiträumigen Fluchten zu bewegen dürfen im Waldgebiet die befestigten Wege, in dem Sperrbezirk der von dem ASP-Seuchenausbruch besonders betroffen ist (sog. Sperrzone II, infizierte Zone), nicht verlassen werden. Deshalb ist auch das Pilze sammeln in dieser Zone nicht erlaubt und Hunde müssen an die Leine. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (21. August).

Nicht nur in der Urlaubssaison ist es wichtig, sich das Risiko des Einschleppens der ASP durch Lebensmittel- und Speisereste in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulation bewusst zu machen.

Alle Waldbesucher können einen Beitrag leisten und dies verhindern. „Lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen Sie Speisereste am Rast- oder Parkplatz ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen die Reste wieder mit nach Hause, wo sie wiederverwendet oder wildschweinsicher im Mülleimer mit verschließbarem Deckel entsorget werden können. Werfen Sie die Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft. Das ist die beste ASP-Prophylaxe“, betonte Minister Hauk.

„Falls Sie totes Wild insbesondere Wildschweine finden, halten Sie Abstand und informieren Sie den örtlich zuständigen Jäger oder die jeweils zuständige untere Veterinärbehörde bei den Stadtkreisen und/oder Landratsämtern“, sagte Minister Hauk. Die Virusinfektion ist auf den Menschen nicht übertragbar und betrifft ausschließlich Wild- und Hausschweine. Allerdings kann der Mensch den Virus zum Beispiel durch Berührung eines infizierten Kadavers verbreiten.

Pilze finden im Wald

Ab dem Spätsommer wachsen vor allem Steinpilze, Maronen, Waldchampignons, Birkenpilze, Rotkappen, verschiedene Pfifferlingsarten oder Austernseitlinge, die vom niederschlagsreichen Sommer profitieren und gut gedeihen. Verwechslungen mit ungenießbaren oder giftigen Arten können folgenschwer sein. Deshalb sollten nur die Pilze mit nach Hause genommen werden, die man wirklich kennt.

Aktuell in Baden-Württemberg:

Durch den Seuchenausbruch bei einem Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet und Sperrzonen (Sperrzone II (infizierte Zone) und Sperrzone I (Pufferzone)) ausgewiesen werden.

Weitere Informationen.

 

Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Veröffentlichungsdatum: 22.08.2024

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