Sachsen-Anhalt: LLG intensiviert Maßnahmen zum Schutz vor dem Japankäfer
Der Pflanzenschutzdienst Sachsen-Anhalt der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) hängt Fallen an fünf Raststätten auf und bittet die Bevölkerung um Unterstützung, um die Ansiedlung eines gefährlichen Schädlings auch weiterhin zu verhindern.
Nach dem Auftreten des Japankäfers (Popillia japonica) in der Schweiz nahe der deutschen Grenze wird die Bevölkerung auch in Deutschland sensibilisiert, wachsam zu sein.
In Sachsen-Anhalt übernimmt das die dafür zuständige Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) mit Stammsitz in Bernburg. Bisher gibt es in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt noch kein Befallsgebiet.
Damit das so bleibt, werden jetzt von der LLG präventive Maßnahmen ergriffen
Lockstofffallen wurden jetzt an Raststätten an Autobahnen in Sachsen-Anhalt von der LLG aufgehangen. (Foto © LLG / Henning Eckstein)
Lockstofffallen an Autobahnraststätten
Um eine mögliche Einschleppung frühzeitig zu erkennen, hat der Pflanzenschutzdienst Sachsen-Anhalt in diesem Jahr erstmals die Standorte einiger Autobahnraststätten in sein Erhebungsprogramm aufgenommen.
So wurden an fünf Raststätten in Sachsen-Anhalt (gelegen an der A2, A9, A14 und A36) Lockstofffallen (Foto) installiert.
Denn es besteht die Gefahr, dass der Japankäfer als „Mitreisender“ über Lkw, die aus dem Ausland kommen, eingeschleppt wird. Die Fallen sollen seine Verbreitung frühzeitig stoppen. Oberstes Ziel ist es, eine Ansiedlung zu verhindern.
Dabei bittet die LLG auch um die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger und um Meldung verdächtiger Käferfunde in Sachsen-Anhalt an das Dezernat Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit unter der E-Mail-Adresse pflanzengesundheit(at)llg.mule.sachsen-anhalt.de.
Warum ist der Japankäfer gefährlich?
In Befallsgebieten frisst er an über 300 Wirtspflanzen (z. b. Wein, Obstbäume, Rosen). Die Larven können große Schäden an Wiesen und Rasenflächen anrichten. Deshalb wurde der Käfer durch die Europäische Union als prioritärer Quarantäneschädling eingestuft.
Der Japankäfer ähnelt sehr dem heimischen Gartenlaubkäfer. Im Gegensatz zu ihm trägt der Schädling fünf weiße Haarbüschel an jeder Seite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs. (Foto © LTZ / Olaf Zimmermann)
So wird der Schädling erkannt
Der Japankäfer ist circa einen Zentimeter groß. Er hat einen grün schimmernden Kopf und braune Flügeldecken. Er ähnelt sehr dem heimischen Gartenlaubkäfer. Im Gegensatz zu ihm trägt der Quarantäneschädling fünf weiße Haarbüschel an jeder Seite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs.
Hintergrund für die Intensivierung der Maßnahmen ist, dass die Schweizer Behörden Deutschland über den Ausbruch des meldepflichtigen Schädlings in Basel informiert haben. Im Umkreis von 5 Kilometern um die Fundorte wurde eine Pufferzone eingerichtet.
Diese reicht bis nach Deutschland hinein (Teile der Gemeinde Grenzach-Wyhlen und Weil am Rhein, Baden-Württemberg). Innerhalb dieser Zone wird ein mögliches Auftreten nun etwa durch das Aufstellen zusätzlicher Lockstofffallen intensiv überwacht.
Quelle: LLG
Veröffentlichungsdatum: 29.08.2024