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ZVG: Bundesprogramm geöffnet - Besser spät als nie

05. September 2024

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt ausdrücklich, dass das Bundesprogramm Energieeffizienz nach fast neun Monaten jetzt geöffnet wurde. Der ZVG hat sich über Monate dafür eingesetzt, dass das Förderprogramm nicht Sparmaßnahmen zum Opfer fällt und erfolgreich weitergeführt werden kann.


Foto © ZVG

„Wir sind vorsichtig optimistisch, dass ausreichend Mittel für alle Anträge zur Verfügung stehen werden!, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Allerdings ist für den Verband nicht nachvollziehbar, dass der vorzeitige Maßnahmenbeginn ausgesetzt wurde, da dies bislang einer schnellen, effizienten und planungssicheren Abwicklung der geförderten Projekte zugutekam.

Ebenso nicht nachvollziehbar ist, dass Beratungsleistungen nur noch maßnahmenspezifisch im Rahmen von Investitionsmaßnahmen auf Basis eines gesamtbetrieblichen CO2-Einsparungskonzeptes förderfähig seien und nicht mehr für Einzelmaßnahmen.

Auch die Förderung von Forschungsprojekten, die gerade erst in die Richtlinie aufgenommen wurden, ist dem Rotstift zum Opfer gefallen. Deswegen erwarten wir, dass für zukunftsorientierte Projekte für den Gartenbau wie die Zukunftsinitiative Niedrigenergiegewächshaus (ZINEG) 2.0, anderweitig Haushaltsgelder zur Verfügung gestellt werden.

Skeptisch bleibt der ZVG zudem, ob neben den Mitteln für 2024 in Höhe von 24, 55 Mio. Euro, auch die angekündigten Fördergelder für 2025 in Höhe von 23, 53 Mio. Euro verlässlich eingeplant werden können.

Hintergrund:

Das Bundelandwirtschaftsministerium hat wieder Fördermittel für das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ angekündigt.

Für 2024 stehen für das Programm mit der nun erfolgten Mittelbereitstellung insgesamt Bundesmittel in Höhe von 24,55 Mio. Euro bereit. Für 2025 sind mit 23,53 Mio. Euro Mittel in ähnlicher Größenordnung im KTF-Wirtschaftsplanentwurf der Bundesregierung vorgesehen. Gefördert werden damit neben Energieeffizienzmaßnahmen auch alternative Antriebe für mobile Maschinen und Geräte und Projekte zur erneuerbaren Energieerzeugung.

 

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 05.09.2024

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