FEPEX: Reform der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken eines der Themen der nächsten EU-Legislaturperiode
Die Reform der Richtlinie 633/2019 über unlautere Geschäftspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette wird eines der Hauptthemen sein, mit denen sich die nächste Europäische Kommission befassen muss. Ein Evaluierungsbericht zu den aktuellen Regelungen soll im November 2025 vorgelegt werden, informiert der spanische Verband FEPEX.
Bis zum 1. November 2025 soll die EU die erste Evaluierung der Richtlinie 633/2019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette durchführen. Sie legt einen Bericht über die wichtigsten Ergebnisse dieser Verordnung vor, dem gegebenenfalls Legislativvorschläge beigefügt werden.
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In diesem Bericht werden zwei Hauptaspekte analysiert: die Wirksamkeit der angewandten nationalen Maßnahmen und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Durchsetzungsbehörden, und gegebenenfalls werden Formeln zur Verbesserung der Zusammenarbeit ermittelt.
Obwohl jeder Wirtschaftstätigkeit ein kommerzielles Risiko innewohnt, leidet die landwirtschaftliche Produktion unter besonderer Unsicherheit aufgrund ihrer Abhängigkeit von biologischen Prozessen und ihrer Aussetzung gegenüber Witterungsbedingungen. Diese Unsicherheit ist vielfältig, da Agrar- und Lebensmittelprodukte mehr oder weniger verderblich und saisonal sind.
In einem Kontext, in dem die Agrarpolitik deutlich marktorientierter ist als in der Vergangenheit, wird der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken für die an der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette beteiligten Akteure immer wichtiger, wie die EG in der von FEPEX konsultierten Richtlinie 633/2019 erläutert.
Die Richtlinie zielt darauf ab, Praktiken zu bekämpfen, die offensichtlich von der guten Handelspraxis abweichen, gegen Treu und Glauben und fairen Handel verstoßen und einseitig von einer Partei einer anderen aufgezwungen werden.
Die Richtlinie legt eine Mindestliste unlauterer Geschäftspraktiken fest, die im Verhältnis zwischen Käufern verboten sind, und setzt Mindestvorschriften für die Durchsetzung dieser Verbote sowie Bestimmungen für die Koordinierung zwischen den Durchsetzungsbehörden fest.
Die Richtlinie legt ihre Bewertung dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen vor.
Quelle: FEPEX
Veröffentlichungsdatum: 10.09.2024