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DRV: Wettbewerbsnachteil darf sich nicht weiter verschärfen

12. September 2024

Anlässlich der in dieser Woche von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geforderten Anhebung des Mindestlohns auf rund 15 Euro ab 2026 mahnt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), den grundsätzlich geregelten gesetzlichen Weg nicht zu unterlaufen: „Die Festlegung des Mindestlohns liegt zu Recht in den Händen der Tarifpartner. Auf diese Weise werden auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft mitberücksichtigt.“ 


Foto © DRV

„Eine permanente politische Einmischung in die Arbeit der Mindestlohnkommission ist der falsche Weg. Die Höhe des Mindestlohns darf nicht politisiert und als Wahlkampfthema missbraucht werden“, betont DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende. 

Er warnt zudem deutlich vor den Folgen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft: „Die Grenzen der Belastbarkeit sind erreicht. In Deutschland sind unsere Unternehmen ohnehin mit im europäischen Vergleich hohen Steuern, teurer Energie und hohen Lohnkosten belastet. Dieser Wettbewerbsnachteil darf sich nicht weiter verschärfen. Sonst drohen Betriebsaufgaben und Produktionsverlagerungen ins Ausland.“ 

Mit Blick auf die aktuell laufende Weinlese sowie den deutschen Obst- und Gemüseanbau macht Migende deutlich: „Gerade im handarbeitsintensiven Bereich der Sonderkulturen, in dem jährlich auch rund 300.000 Saisonarbeitskräfte beschäftigt werden, ist der Mindestlohn ein entscheidender Faktor. Der Anteil der Lohnkosten an den Produktionskosten liegt mitunter bei rund 60 Prozent. Es steht also zu viel auf dem Spiel. Der Mindestlohn darf nicht als politischer Spielball benutzt werden.“

 

Quelle: DRV 

Veröffentlichungsdatum: 12.09.2024

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