fruchtportal.de
Regierungsverordnung beeinträchtigt freien Wettbewerb

EuGH urteilt über Ungarn: Agrar-Preisregulierung verstößt gegen EU-Recht

16. September 2024

Die ungarische Preisregulierung für Agrarerzeugnisse zur Inflationsbekämpfung und Versorgung mit Grundnahrungsmitteln zu erschwinglichen Preisen im Zeitraum Februar 2022 bis Ende Juli 2023 verstößt gegen das EU-Recht.

Die Regierung Ungarns war nicht berechtigt, Händler dazu zu verpflichten, bestimmte Produkte zu einem festgesetzten Preis und einer festgesetzten Menge zu verkaufen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg, berichtet das Agrarische Informationszentrum (AIZ).

Diese Regelung hindere die Anbieter ohne angemessene Rechtfertigung daran, die Preise und Mengen frei zu bestimmen. Die ungarische Regierungsverordnung beeinträchtige den freien Wettbewerb als wesentlichen Bestandteil der EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation (GMO), stellten die EuGH-Richter laut Dow Jones News fest.
 
Im vorliegenden Fall hatte der Einzelhändler Spar Magyarorszag gegen eine Geldbuße vom Mai 2023 ungarischer Behörden vor dem Stuhlgericht Szeged in Ungarn geklagt. Dem Händler wurde vorgeworfen, in einer seiner Verkaufsstellen die auf Lager zu haltenden Tagesmengen bei fünf Produkten nicht eingehalten zu haben. 

Zuvor hatte die Regierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Februar 2022 die Vermarktung von bestimmten Arten von Zucker, Weizenmehl, Sonnenblumenöl, Schweine- und Geflügelfleisch sowie Milch reguliert, ab November 2022 wurde die Regelung aufgrund des Ukraine-Krieges um Eier und Kartoffeln erweitert.
 
Das ungarische Gericht hatte Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes mit der GMO-Verordnung der EU und rief daher den Gerichtshof in Luxemburg an.

Der EuGH prüfte in dem Vorabentscheidungsverfahren das Argument von Ungarn, dass diese Einschränkung durch die Bekämpfung der Inflation und den Schutz benachteiligter Verbraucher mittels einer garantierten Versorgung mit Grundnahrungsmitteln zu erschwinglichen Preisen gerechtfertigt sei. 

Der Gerichtshof entschied, dass die ungarische Regulierung nicht verhältnismäßig ist, selbst wenn sie geeignet sei, die genannten Ziele zu erreichen.
 
Im konkreten Verfahren des Einzelhändlers Spars gegen die Geldbuße muss nun das ungarische Gericht entscheiden. Es ist dabei aber an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gebunden. 


Quelle: AIZ.info

Veröffentlichungsdatum: 16.09.2024

Fruchtportal © 2004 - 2024
Online Fachzeitschrift für den internationalen Handel mit frischem Obst und Gemüse