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Drei Wochen Meldefrist

Österreich/AMA: Ausnahmeregelungen aufgrund der enormen Niederschläge

19. September 2024

Infolge der Extremwetterereignisse der vergangenen Tage wurden vielfach landwirtschaftliche Nutzflächen durch Hochwasser, Abschwemmung, Vermurung und Verschlämmung stark in Mitleidenschaft gezogen. 


Bildquelle: Pixabay

Zusätzlich wurden durch Sturm Bäume und Feldkulturen geschädigt und neben Häusern und Höfen stehen auch Ställe unter Wasser. Dies hat vielfach Auswirkungen auf die beantragten Fördermaßnahmen.

„Grundsätzlich gibt es das Instrument der Meldung von „Höherer Gewalt“, wenn Förderverpflichtungen durch diese Ereignisse nicht (mehr) erfüllt werden können. Die Meldefrist beträgt drei Wochen“, berichtet der AgrarMarkt Austria (AMA).

„Zur Zeit werden die Auswirkungen auf die Fördermaßnahmen geprüft und die zuständigen Stellen arbeiten daran, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten schnellstmöglich eine unbürokratische Vorgangsweise festzulegen. Konkrete weitere Informationen werden voraussichtlich im Laufe der Woche veröffentlicht.“

 

Quelle: AMA

Veröffentlichungsdatum: 19.09.2024

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