fruchtportal.de

FAIRTRADE Österreich: Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr

04. Oktober 2024

Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr ermöglicht notwendige Vorbereitung für Bauernfamilien und Unternehmen. Die EU hat die Einführung der Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben. Diese Entscheidung bietet Produzenten und Unternehmen die dringend benötigte Zeit, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen und faire Produktionsbedingungen zu sichern.


Bauer in Honduras. (Foto © CLAC / Carlos Dubón)

„Wir begrüßen die Verschiebung, da sie den Bauernfamilien in den Ursprungsländern und den Unternehmen in Europa die nötige Zeit gibt, sich auf diese einschneidenden Veränderungen vorzubereiten. Wichtig ist, dass die Herausforderungen fair verteilt werden und nicht die schwächsten Glieder der Lieferkette die Kosten tragen“, sagt Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich.

Unterstützung für Produzenten und Unternehmen

FAIRTRADE bietet seinen Partnerunternehmen spezielle Unterstützung, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. So können Unternehmen mit einer FAIRTRADE-Zertifizierung einfacher auf Rückverfolgbarkeit und nachhaltige Lieferketten setzen. „Mit unseren angepassten Standards, Schulungen und der FAIRTRADE-Risk-Map stehen wir den Unternehmen bei der Umsetzung zur Seite“, betont Kirner.

Auch die FAIRTRADE-Produzentenorganisationen profitieren von Schulungen und neuen Technologien, wie Satellitendaten, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Besonders in Westafrika unterstützt FAIRTRADE Programme, die helfen, die ökologischen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen.

 

Quelle: FAIRTRADE Österreich

 

Veröffentlichungsdatum: 04.10.2024

Fruchtportal © 2004 - 2024
Online Fachzeitschrift für den internationalen Handel mit frischem Obst und Gemüse