fruchtportal.de

Spanien: Rückzahlung von 5 Millionen EUR Geldstrafe an CVVP wegen Vermarktung von Nadorcott-Mandarinen

09. Oktober 2024

Der spanische Oberste Gerichtshof hat die von der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) verhängte Strafe nach der Beschwerde der Valencianischen Bauernvereinigung (AVA) aus dem Jahr 2011 wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens bei der Vermarktung von Mandarinen für null und nichtig erklärt, berichtet FyH.es

Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) hat dem Club für geschützte Pflanzensorten (CVVP) nach einem langen Rechtsstreit um die Vermarktung der Mandarinensorte Nadorcott eine Geldstrafe in Höhe von 5 Millionen EUR auferlegt.


Bildquelle: Pixabay

Dieser Rechtsstreit begann 2011, als die Valencianische Bauernvereinigung (AVA) eine Beschwerde einreichte, in der sie dem CVVP wettbewerbswidriges Verhalten in dem Vermarktungssystem für Nadorcott vorwarf.
Als Ergebnis der Beschwerde der AVA wurde ein Sanktionsverfahren eingeleitet, das letztendlich zu einer Geldstrafe von 5 Millionen EUR für den CVVP führte, die von seinen Mitgliedern bezahlt werden musste, von denen viele auch AVA-Mitglieder waren.

Nach mehr als 13 Jahren Rechtsstreit entschied der Oberste Gerichtshof zugunsten des CVVP und erklärte die Sanktion für null und nichtig.

Infolgedessen musste die CNMC die Geldstrafe zusammen mit aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen, was zu einer Rückerstattung von 5,5 Millionen EUR für den Club und seine Mitglieder führte.

Der Club wurde bei der Durchführung des Disziplinarverfahrens und in der Klage auf Aufhebung der Geldbuße von der Anwaltskanzlei Garrigues beraten. 


Quelle: FyH.es

Veröffentlichungsdatum: 09.10.2024

Fruchtportal © 2004 - 2024
Online Fachzeitschrift für den internationalen Handel mit frischem Obst und Gemüse