BÖLW: EU-Gentechnikrecht - „Streitpunkte wie Koexistenz auf den Feldern und Wahlfreiheit beim Einkauf ungelöst“
Die polnische Ratspräsidentschaft hat EU-intern einen neuen Vorschlag zum Deregulierungsvorhaben der EU-Kommission für Agro-Gentechnik vorgelegt, der am 20. Januar in der Ratsarbeitsgruppe beraten werden soll.
„Der Vorschlag versucht Züchtern entgegenzukommen, indem nun die patentgeschützten Anwendungen der neuen genomischen Techniken gekennzeichnet und den Mitgliedsstaaten für diese eine Opt-Out-Möglichkeit eingeräumt werden sollen. Andere Streitpunkte, etwa eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für mit neuen genomischen Techniken erzeugte Produkte, oder Regelungen für die Koexistenz auf den Feldern, behandelt der Vorschlag nicht.“
Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), hält den Vorschlag mit folgender Begründung für unzureichend: „Der polnische Vorschlag lässt wie schon der belgische zuvor die Koexistenz-Frage ungelöst. Wie können gentechnikfrei wirtschaftende Landwirte ihre Felder frei halten von Gentechnik, wenn Nachbarn künftig undeklariert gentechnisch veränderte Sorten anbauen?“
„Wie können Bio-Bäuerinnen, die zur Gentechnikfreiheit verpflichtet sind, dies künftig nachweisen - und wer kommt für die Laborkosten auf? Die ökologische Lebensmittelwirtschaft braucht die Rückverfolgbarkeit von Gentechnik vom Acker bis zum Teller. Dies ist erwiesenermaßen auch der Wunsch von Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
„Polens Vorschlag ist freilich auch eine absolute Scheinlösung in Bezug auf die Patente-Frage. Weder ist klar, wie dieser Vorschlag ohne lückenlose Rückverfolgbarkeit in der Praxis umgesetzt werden soll, noch ob dieser rechtssicher wäre.“
Veröffentlichungsdatum: 10.01.2025