ZVG kritisiert ETS-2-Erweiterung für den Gartenbau
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) äußert scharfe Kritik an der Erweiterung des Emissionshandelssystems (ETS-2), die im Rahmen der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) beschlossen wurde.
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Ab 2027 werden demnach landwirtschaftlich genutzte Brennstoffe in Deutschland vom nationalen Emissionshandel in das neue ETS-2 überführt, was bedeutet, dass auch fossile Brennstoffe, die im Gartenbau eingesetzt werden, ab diesem Zeitpunkt CO2-Preisen im freien Markt unterliegen.
Diese Maßnahme könnte weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben, da die Einbindung des Sektors in den ETS-2 in der EU nicht einheitlich geregelt ist. Das führt für Deutschland zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen. Offen bleibt auch, ob die bestehenden Preisstabilisierungsmechanismen der EU ausreichen, um CO2-Preissprünge abzufedern.
Bereits jetzt zeigt sich, dass die Einführung der CO2-Bepreisung seit 2021 die Produktionskosten im Gartenbau signifikant erhöht haben. Der ZVG bekräftig daher seine Forderung nach einer unbürokratischen Carbon-Leakage-Regelung, die sicherstellt, dass kleine und mittlere Unternehmen im Gartenbau nicht benachteiligt werden. Die bisherigen Antragsverfahren zielen auf große industrielle Unternehmen ab.
Hintergrund:
Der ETS-2 (Emissionshandelssystem für den Sektor der Gebäude und des Straßenverkehrs) ist eine Erweiterung des bestehenden EU-Emissionshandels. Ziel ist es, die CO2-Emissionen in diesen Bereichen zu reduzieren, indem Unternehmen verpflichtet werden, Emissionszertifikate zu erwerben, um ihre Emissionen auszugleichen.
Die Einbindung im ETS-2 nicht erfasster Sektoren ist als opt-in Möglichkeit den Mitgliedsstaaten freigestellt. Deutschland hat sich für den landwirtschaftlichen Sektor dafür entschieden.
Veröffentlichungsdatum: 03.02.2025