Neue Verpackungsverordnung verbietet ab 2030 Verwendung von Kunststoff bei O&G-Vermarktung unter 1,5 Kilo
Das Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlichte die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die zu den wichtigsten neuen Verpflichtungen für den Obst- und Gemüseproduktions- und -exportsektor gehört, nämlich die Nichtverwendung von Kunststoffverpackungen für die Vermarktung von Obst und Gemüse mit einem Gewicht von weniger als 1,5 Kilo (mit einigen Ausnahmen).
Bildquelle: Pixabay
Das ist eine Maßnahme, die 2030 in Kraft treten wird, informiert der spanische Verband FEPEX.
Die neue Verordnung hebt die bisherige Richtlinie 94/62/EG auf und ändert die Richtlinie 2019/904 und die Verordnung (EU) 2019/1020. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Beschränkung bestimmter Verpackungsformate, wie z. B. Einwegkunststoffe, für Obst und Gemüse, das in Formaten von weniger als 1,5 Kilo verkauft wird.
Diese Beschränkung gilt ab dem 1. Januar 2030 und betrifft allgemein alles Frischobst und -gemüse, mit einigen Ausnahmen. Die Liste der Ausnahmen wird in Kürze erstellt.
„FEPEX stimmt den Hauptzielen der neuen Verordnung in dem Sinne zu, dass es vorrangig ist, die Entstehung von Verpackungsabfällen zu reduzieren und die Wirtschaftsakteure zu ermutigen, die Verwendung von Verpackungen auf ein Minimum zu reduzieren.“
„Durch das Verbot der Verwendung von Kunststoffverpackungen bei dem Verkauf von Obst und Gemüse unter 1,5 Kilo werden jedoch die spezifischen Eigenschaften dieser Produkte nicht berücksichtigt, die aufgrund ihrer hohen Verderblichkeit die Verwendung von Verpackungen erfordern, die Sicherheit, Qualität und angemessenen Transport gewährleisten.“
Die Bestimmungen der neuen Verordnung sind für die Mitgliedstaaten verbindlich. Im Falle Spaniens hat die nationale Verwaltung die Gemeinschaftsvorschriften vorweggenommen und im Dezember 2022 ein Königliches Dekret veröffentlicht, das bereits Maßnahmen enthält, die jetzt in der Verordnung vorgesehen sind, wenn auch mit einigen Unterschieden.
„Für FEPEX ist das Königliche Dekret restriktiver als die neu veröffentlichte Verordnung. Bei dem Verkauf von Obst und Gemüse unter 1,5 Kilo verbietet das Königliche Dekret nicht nur die Verwendung von Kunststoffverpackungen, sondern alle Arten von Verpackungen und fördert den Verkauf in großen Mengen.“
In diesem Sinne hält es FEPEX für notwendig, dass das Königliche Dekret an das angepasst wird, was in der Verordnung 2025/40 veröffentlicht wurde und das Datum des Inkrafttretens dieser Maßnahme festgelegt wird.
Quelle: FEPEX
Veröffentlichungsdatum: 03.02.2025