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Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission: HDE sieht klares Bekenntnis zu Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau

13. Februar 2025

Das heute von der Europäischen Kommission verabschiedete Arbeitsprogramm bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) überwiegend positiv. In den Planungen stehen Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Regulierungsvereinfachung weit oben auf der europäischen Agenda.

Einen großen Beitrag zu effizienter Regulierung können laut HDE insbesondere die vorgesehenen Fitness-Checks leisten, mit denen bestehende Vorschriften geprüft werden sollen.


Bildquelle: Pixabay

„In ihrem Arbeitsprogramm setzt die Europäische Kommission richtige und wichtige Prioritäten. In den kommenden Monaten und Jahren wird es darauf ankommen, dass sich die EU mit aller Kraft für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und einen konsequenten Bürokratieabbau einsetzt“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik. 

Das Bekenntnis zu Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Regulierungsvereinfachung sei überfällig gewesen. Jetzt müsse die Europäische Kommission die großen Herausforderungen dieser Zeit auch angehen. „Um bestehende Regulierung auf ihre Effizienz zu prüfen, sind die angekündigten Fitness-Checks genau das passende Instrument“, so Gerstein. 

Ein Schritt in die richtige Richtung seien auch die geplanten sogenannten Omnibusverfahren, mit denen sich überschneidende oder sich widersprechende Regulierungen und Berichtspflichten vereinheitlicht werden sollen. „Das ist gerade mit Blick auf die Lieferkettengesetzgebung dringend nötig“, betont Gerstein.

Positiv bewertet der HDE zudem, dass der Gesetzesvorschlag zu E-Privacy auf der Streichliste steht. „Nach Jahren in den Trilogverhandlungen sind viele Aspekte des Vorschlags zu Datenschutz und Datenverarbeitung inzwischen überholt, eine Einigung ist nicht in Sicht. Es ist daher sinnvoll, den Vorschlag zurückzunehmen“, so Gerstein. 

Dass die Europäische Kommission auch den Vorschlag für eine Richtlinie zur Haftung bei künstlicher Intelligenz zurückzieht, ist laut HDE ebenfalls ein richtiger Schritt. „Im Bereich KI bestehen bereits verschiedene neue und überarbeitete Rechtsrahmen, etwa der AI-Act oder die Produkthaftungsrichtlinie. Diese müssen größtenteils noch umgesetzt und ihre Wechselwirkungen und Überschneidungen erst noch bewertet und in der Praxis überprüft werden“, so Gerstein. 

Die Rücknahme des Vorschlags zur Haftung bei KI könne daher dazu beitragen, einen klareren Rechtsrahmen und eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften für KI zu schaffen. Auch andere EU-Gesetzesvorhaben müssten allerdings umgehend zurückgezogen werden, wie etwa der Vorschlag für eine neue Zahlungsverzugsverordnung. Die derzeit geltende Richtlinie beinhalte bereits ausreichende EU-weite Vorgaben. 

„Die neu vorgeschlagenen Änderungen der Europäischen Kommission werden der komplexen wirtschaftlichen Realität von Vertragsbeziehungen schlicht nicht gerecht“, so Gerstein weiter. Sie seien viel zu weitreichend. Die vorgesehenen Zahlungsfristen würden unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit eingreifen und besonders die Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen gefährden.

Mit Blick auf die nächsten Jahre mahnt der HDE zu entschlossenem Handeln. „Die Europäische Kommission muss sich in den kommenden Jahren auf die beiden größten Herausforderungen konzentrieren, die Wettbewerbsfähigkeit und die Verteidigungsfähigkeit Europas. Dann lässt sich der regulative Tsunami der letzten Jahre nach und nach in funktionierende Gesetzgebung umsetzen. Dafür muss sich die Europäische Kommission aber in disziplinierter Selbstbeschränkung üben“, so Gerstein.

 

Quelle: HDE

Veröffentlichungsdatum: 13.02.2025

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