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Agrarumweltmaßnahmen und Ökolandbau: 106 Millionen Euro für Niedersachsens Landwirtschaft

20. März 2025

In Niedersachsen hat die Auszahlung der Förderprämien für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich des Ökolandbaus begonnen. Damit erhalten die Landwirtinnen und Landwirte den finanziellen Ausgleich für ihre freiwillig umgesetzten Umwelt-, Natur- und Klimaschutzmaßnahmen des Jahres 2024. Insgesamt werden 106 Millionen Euro für rund 14.000 Anträge ausgezahlt. Davon gehen rund 42 Millionen Euro an 2.206 Betriebe des ökologischen Landbaus.


Bildquelle: Pixabay

Agrarministerin Miriam Staudte: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, in den Auszahlungsbeginn im Vergleich zum Vorjahr deutlich nach vorne zu verlegen. Die Teilnahmebereitschaft der niedersächsischen Landwirtschaft an AUKM sowie dem ökologischen Landbau ist nach wie vor sehr hoch. Das zeigt zum einen, wie groß das Verantwortungsbewusstsein der Landwirtinnen und Landwirte gegenüber unserer Natur ist und zum anderen, dass wir sowohl wirkungsstarke als auch praxisnahe Fördermaßnahmen entwickelt haben.“

Mit dem Programm Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) fördert Niedersachsen mit Mitteln der so genannten zweiten Säule der „Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik“ (GAP) landwirtschaftliche Betriebe, wenn sie ihre Flächen umweltschonend bewirtschaften. Mit der Beantragung von AUKM verpflichten sich Landwirtinnen und Landwirte freiwillig, für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren bestimmte Bewirtschaftungsauflagen auf ihrem Betrieb einzuhalten. 

Beispiele hierfür sind mehrjährige Blüh- und Schutzstreifen mit einmaliger Aussaat, die Anlage von Hecken, die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland oder Ackerflächen oder auch die Anlage von Feldvogelinseln. Die Auszahlungsquote liegt bei 95 Prozent. Das bedeutet, dass lediglich die Anträge von fünf Prozent der Betriebe noch einmal intensiver geprüft werden müssen, ob die Förderbedingungen eingehalten worden sind.

Hintergrund

Durch die Förderung bestimmter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

  • soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur nachhaltigen Energie geleistet werden
  • sollen zusätzliche Anreize zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Böden) gegeben werden
  • soll eine Verminderung von schädlichen Einflüssen auf den Wasserhaushalt sowie der Schutz der Ressource Trinkwasser erreicht werden. Insbesondere eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat- oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel soll dabei entgegengewirkt werden
  • sollen der Schutz und die Verbesserung der Umwelt, der genetischen Vielfalt sowie der Biodiversität erreicht werden.

Die Förderung wird durch die Europäische Union und zum Teil vom Land und/oder vom Bund mitfinanziert. Das Angebot richtet sich an alle Landwirtinnen bzw. Landwirte und Landbewirtschaftenden – die Teilnahme ist freiwillig.

Insgesamt stehen den landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen in der aktuellen EU-Agrar-Förderperiode 2023 bis 2027 knapp 300 Millionen Euro für AUKM und rund 220 Millionen Euro für Ökobetriebe zur Verfügung.


Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz

Veröffentlichungsdatum: 20.03.2025

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