Absenkung der Versicherungsteuer auf "Dürreversicherungen"
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 12. Februar im Rahmen des „Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien“ eine Absenkung des Versicherungsteuersatzes für sog. Dürreversicherungen beschlossen.
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Damit wird die Einbeziehung des Risikos Trockenheit in den Katalog der landwirtschaftlichen Elementargefahren, für die der besondere Steuersatz gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 VersStG von 0,3 Promille der Versicherungssumme gilt, zeitlich vorgezogen. Ursprünglich sollte es zu einer entsprechenden Anpassung im Rahmen des Versicherungsteuer-Modernisierungsgesetzes kommen. Hier ist allerdings noch nicht absehbar, wann das Gesetzgebungsverfahren in 2020 zum Abschluss gebracht werden wird. Momentan ist die Kabinettsbefassung für den 19. Februar vorgesehen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren könnte sich bis in den Herbst 2020 ziehen.
Die Änderung zur Dürreversicherung soll laut Anlage Anwendung finden ab dem 01. Januar 2020. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien Mitte März 2020 abgeschlossen sein wird.
Quelle: Vereinigte Hagel
Veröffentlichungsdatum: 02.03.2020
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