Abstimmung über Düngeverordnung im Bundesrat Rukwied/DBV: "Chancen für notwendige Korrekturen vertan"
Die Verabschiedung der erneuten Änderung der Düngeverordnung im Bundesrat ist aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, ein falsches Signal an die Landwirtschaft: „Wir stehen eindeutig zum Gewässerschutz. Aber diese Verordnung ist fachlich mangelhaft: Eine bedarfsgerechte Düngung der Kulturpflanzen und Zwischenfrüchte ist zukünftig nicht mehr möglich. Dies wird Qualität und Erntemenge negativ beeinflussen und letztendlich die gesamte Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung schwächen“, kritisiert Rukwied.
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Bund und Länder hätten die Verordnung nun im Eiltempo und ohne fachliche Diskussion und Abwägung durchgeboxt. „Die Chancen für notwendige Korrekturen wurden vertan“, sagt Rukwied. Völlig unverständlich ist nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes, dass die Mehrheit der Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung sämtliche fachlich sinnvollen Änderungsanträge abgelehnt und damit die Chancen für eine praxistauglichere Düngeverordnung vertan haben. Die Entscheidung der Länder zur Fristverlängerung für die neue Verwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der Roten Gebiete sowie zum Inkrafttreten der dort geltenden Auflagen auf Ende Dezember 2020 sei zwar in Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie richtig, ändere aber nichts an der grundsätzlichen Bewertung der Düngeverordnung. Bund und Länder seien jetzt gefordert, unverzüglich die Binnendifferenzierung umzusetzen. Die Überprüfung des Messstellen-Netzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibe zudem eine Daueraufgabe und zwingend erforderlich, um eine wissenschaftlich fundierte und repräsentative Darstellung der Wasserqualität in Deutschland zu erreichen und für Akzeptanz in der Landwirtschaft zu werben, betont Bauernpräsident Rukwied.
Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.
Veröffentlichungsdatum: 30.03.2020