Alles auf Start: Der Koalitionsvertrag aus Sicht des ZVG
Die neue designierte Bundesregierung hat ihr Arbeitsprogramm vorgelegt. Aus Sicht des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) werden wichtige Herausforderungen und Maßnahmen genannt. Dabei zeigt sich bereits in der Formulierung, wie ambitioniert die Ziele gesteckt sind.
ZVG-Präsidentin Eva Kähler-Theuerkauf. (Foto © ZVG / Rafalzyk)
„Für unsere Betriebe sehen wir viele positive Ansätze im Koalitionsvertrag, die wir schon lange fordern und die die Wirtschaftskraft des Gartenbaus stärken", betont ZVG-Präsidentin Eva Kähler-Theuerkauf. "Das ist eine gute Basis für die kommenden politischen Gespräche. Wir werden uns intensiv einsetzen, dass die für uns maßgeblichen Punkte umgesetzt werden."
Äußerst positiv bewertet der ZVG, dass das „Maßnahmenpaket Zukunft Gartenbau" im Koalitionspapier ausdrücklich als ein Baustein künftiger Gartenbaupolitik benannt ist. Dies war eine der zentralen Forderungen des ZVG. Die Koalition will es mit „konkreten Schritten umsetzen". Im Bereich der Wassereffizienz soll die blau-grüne Infrastruktur gefördert werden.
Vom Opt-in für den Sektor Landwirtschaft in den ETS2 wird laut Koalitionspapier kein Gebrauch gemacht. Für den Unterglas-Gartenbau wird ein Kostentreiber für viele Betriebe ausgesetzt. Die Rückführung des Energieeffizienzgesetzes auf das EU-Recht war und ist eine wiederholt vorgetragene Forderung des ZVG.
Der ZVG begrüßt, dass endlich das europäische Recht 1:1 umgesetzt werden wird und Betriebe von hohen Kosten für Energiemanagementsysteme befreit werden. Er fordert ergänzend auch die Einführung eines vereinfachten Energieaudits.
Ein weiteres zentrales Anliegen der Branche ist die Verbesserung der Pflanzenschutzmittelzulassung. Hier erkennt der Koalitionsvertrag die Problematik an und verspricht transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Zulassungsverfahren. Insbesondere die angekündigte Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit lässt diesbezüglich hoffen.
Auch im Bereich der Düngevorschriften hat die Politik erkannt, dass manchmal „weniger mehr ist". So soll laut Koalitionsvertrag die Stoffstrombilanzverordnung abgeschafft werden. Dies ist insbesondere für den Gemüsebau eine positive Nachricht.
Eine Entlastung für Unternehmer und Arbeitnehmer stellt zudem die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit dar – wie sie auch in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen ist. Auch diese hat der ZVG seit vielen Jahren gefordert, da viele Arbeiten im Gartenbau vom Wetter und der Jahreszeit abhängen und damit eine höhere Arbeitsflexibilität als in anderen Branchen erfordern.
Wichtige Bausteine, um dem wachsenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sind die steuerfreien Überstundenzuschläge. Außerdem können Menschen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen.
Entgegen der Branchenforderung halten die Koalitionspartner an ihrer bereits im Sondierungspapier genannten Einschätzung zum Mindestlohn fest und halten bis 2026 einen Mindestlohn von 15 Euro für erreichbar. Die Kostenbelastung ist exorbitant und wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die auf Saison-Arbeitskräfte angewiesen sind, erheblich beinträchtigen.
Veröffentlichungsdatum: 10.04.2025