AREFLH begrüßt zusätzliche Ausnahmemaßnahmen für O&G-Sektor
Nach der Coronaviruskrise und ihrer negativen Auswirkungen auf den Obst- und Gemüsesektor nahm die Europäische Kommission am 7. Juli eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen an, um weitere Unterstützung für Obst- und Gemüseerzeuger zu bieten.
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Die wichtigste Vorkehrung, die von dem Paket umfasst ist, wird Erzeugerorganisationen und ihren Mitgliedern erlauben, von einer Erhöhung des EU-Beitrages (von 50% auf 70%) für die Einführung ihrer operativen Programme zu profitieren. Die AREFLH setzte sich sehr für diese Ausnahmemaßnahmen ein und begrüßt ihre Annahme besonders, da dies die EU-Erzeuger davor bewahrt, EU-Finanzmittel infolge von Gründen zu verlieren, die der Coronavirus-Pandemie zuzuschreiben sind.
Seit Beginn des Covid-19-Gesundheitsnostandes hat die AREFLH aktiv zu der Definition verschiedener Krisenlenkungsmaßnahmen beigetragen, indem sie mit europäischen Politikmachern zusammenarbeitet und Politikvorschläge formuliert, um EU-Erzeugern die notwendigen legislativen Ausnahmevorschriften zu gewähren und die Flexibilitätsvorkehrungen zu verbessern und ihnen zu ermöglichen, besser mit den negativen Auswirkungen der Pandemie bezüglich der Marktungleichgewichte und Knappheit an Arbeitskräften zurechtzukommen.
Quelle: AREFLH
Veröffentlichungsdatum: 09.07.2020