Wittenberg Gemüse / Elite Frische Service GmbH

Auszahlung der EU-Frostbeihilfen in Baden-Württemberg

23. April 2025

Minister Peter Hauk MdL: „Die EU-Frostbeihilfe sowie der Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung sind für unsere Betriebe wichtige Instrumente, um Ertragsverluste durch Wetterextreme abzufedern.“


Bildquelle: Pixabay

„Die Spätfröste im April 2024 haben vor allem in Ost- und Süddeutschland zu erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau geführt. Aufgrund der extrem milden Temperaturen im März hatten viele Pflanzen sehr früh ausgetrieben. Die EU-Frostbeihilfe ist für die berührten Betriebe, die erhebliche Ertragsverluste erlitten, eine elementar wichtige Unterstützung, weil sie wirtschaftliche Schäden abmildert und damit die wirtschaftliche Existenz sowie den Fortbestand der Unternehmen sichert. 

Daher ist es gut und wichtig, dass die betroffenen Betriebe die Frostbeihilfen jetzt ausbezahlt bekommen. Insbesondere die Weinbranche braucht derzeit auf allen Ebenen Unterstützung, denn die wirtschaftliche Situation ist für die meisten Weinerzeuger aktuell sehr angespannt. Trotz der gewährten EU-Hilfen rate ich den landwirtschaftlichen Betrieben, sich vor den Folgen zunehmender witterungsbedingte Extremereignisse zu schützen und eine Mehrgefahrenversicherung abzuschließen. 

Das Land unterstützt bereits seit 2020 über das Programm Ertragsversicherung Obst- und Weinbau den Abschluss von Versicherungen gegen Frost, Sturm und/oder Starkregen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (22. April).

In Baden-Württemberg waren die Frostschäden im Hauptobstbaugebiet Bodensee in der Fläche vergleichsweise gering. Demgegenüber waren der Obst- und Weinbau in Nord- und Südbaden und im Unterland, Main-Tauber und Remstal stark betroffen.

Die größten Schäden wurden aus dem Ortenaukreis und dem Landkreis Heilbronn, Rems-Murr-Kreis und dem Landkreis Ludwigsburg gemeldet, was sich auch in der Anzahl der gestellten Anträge auf Frostbeihilfe widerspiegelt.

In Baden-Württemberg summierten sich die geprüften ‚Bereinigten Schäden‘ nach der Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024 (ArarFrostBeih2024V) auf Grundlage von 545 eingereichten zuwendungsfähigen Anträgen auf insgesamt rund 24 Mio. Euro.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) berechnete auf der Grundlage der von den Ländern gemeldeten Schadensummen einen bundesweit anzuwendenden Entschädigungssatz von knapp 37 Prozent für die beantragten Frostschäden. Daraufhin bewilligten die Unteren Landwirtschaftsbehörden die Frostbeihilfen und führten die nach EU-Recht erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen durch. 

Die Auszahlung der EU-Frostbeihilfen startete in Baden-Württemberg am 2. April und wurde am 17. April abgeschlossen, so dass die Auszahlungen an die Antragsteller in Kürze erfolgen. Insgesamt kamen in Baden-Württemberg Beihilfen in Höhe von rund 8 Millionen Euro an die geschädigten Obst- und Weinbauunternehmen zur Auszahlung.

Hintergrundinformationen:

Die Spätfröste Ende April 2024 haben in Deutschland und auch in Baden-Württemberg im Obst- und Weinbau große Schäden angerichtet. Als Hilfe für die betroffenen Betriebe hat Deutschland aus der EU-Agrarreserve insgesamt 46,5 Mio. Euro erhalten. Das Antragsverfahren für diese EU-Hilfen wurde über die Bundesländer abgewickelt und lief von Anfang Dezember 2024 bis zum 8. Januar 2025.

Auch Betriebe, die eine Frostversicherung abgeschlossen haben, konnten einen Antrag auf die EU-Hilfen stellen. Allerdings wurden bereits im Rahmen des Frostschadens erhaltene Zahlungen angerechnet, um eine Überkompensation zu vermeiden.


Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 

Veröffentlichungsdatum: 23.04.2025

Schlagwörter

auszahlung, EU-Frostbeihilfen, Baden-Württemberg