Baden-Württemberg: Neues Antragsverfahren für das Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau
Das von Baden-Württemberg als bundesweit erstem Land aufgelegte Förderprogramm ‚Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau‘ (ehemals Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau) zur Förderung von Versicherungsprämien gegen die Risiken Spätfrost, Sturm und Starkregen stößt bei den Obst- und Weinbaubetrieben im Land auf eine breite Akzeptanz.
Antragstellung ab 10. März in FIONA möglich. (Bildquelle: Pixabay)
Dies belegen die seit seiner Einführung 2020 merklich angestiegene Zahl der teilnehmenden Betriebe und insbesondere der stetig zunehmende Umfang der versicherten Obst- und Weinflächen im Programm. Das Förderprogramm wird daher verstetigt und laufend weiterentwickelt, was insbesondere die Bereiche verwaltungsmäßige Umsetzung, Finanzierung und inhaltliche Ausgestaltung betrifft.
Um das Antrags- und Verwaltungsverfahren künftig noch effizienter zu gestalten und zu einem modernen Online-Verfahren weiterzuentwickeln, stellt die ab dem aktuellen Antragsjahr erfolgende Anbindung des Förderprogramms an FIONA und den Gemeinsamen Antrag einen weiteren wichtigen Entwicklungsschritt dar.
Die Anbindung an FIONA und den Gemeinsamen Antrag bedeutet eine grundlegende Änderung des bisherigen Antrags- und Verwaltungsverfahrens und bringt für die teilnehmenden Betriebe insbesondere nachfolgend aufgeführte Anforderungen und notwendige Anpassungen mit sich:
1. Abschluss des Versicherungsvertrags
Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren ist es ab dem Antragsjahr 2025 möglich, dass die Antragsteller den Versicherungsvertrag schon vor der Stellung des Förderantrages abschließen. Wichtig ist, dass aus rechtlichen Gründen der Versicherungsvertrag jedoch erst ab dem 05. Dezember 2024 geschlossen werden kann. Die seitherigen Programmteilnehmer und die beteiligten Versicherungsunternehmen wurden hierüber direkt informiert.
Der Abschluss von Neuverträgen ist ab diesem Datum unschädlich für die Förderung möglich. Mehrjährige Verträge, die bereits in früheren Jahren abgeschlossen wurden und deren Laufzeit auch das Versicherungsjahr 2025 umfassen, sind nicht betroffen. Aus dieser allgemeinen Genehmigung des vorzeitigen Beginns kann jedoch kein Anspruch auf eine Zuwendung abgeleitet werden.
Der vorzeitige Beginn, d.h. der Abschluss des Versicherungsvertrages, erfolgt auf eigenes Risiko der Antragsteller. Ab 2025 ist zudem innerhalb einer Kulturgruppe keine Aufteilung der versicherten Flächen auf mehrere Versicherungen mehr möglich.
2. Antragstellung
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Versicherungsprämien ist ab 2025 jährlich ausschließlich mit dem Gemeinsamen Antrag (GA) über FIONA bis zur Antragsfrist 15. Mai (Ausschlussfrist) zu stellen. Dies bedeutet, dass alle Teilnehmer am Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung verpflichtet sind, einen Gemeinsamen Antrag zu stellen.
Die Mehrgefahrenversicherung wurde in FIONA als neue Fördermaßnahme integriert und kann unabhängig von anderen Maßnahmen des GA, wie z.B. FAKT oder AZL beantragt werden. Im Rahmen der Antragstellung müssen auch die entsprechenden Versicherungsscheine in FIONA hochgeladen werden. Kommt es im laufenden Versicherungsjahr zu Änderungen im Versicherungsvertrag, so muss der jeweils aktuellste Versicherungsschein in FIONA hochgeladen und eingereicht werden.
Zudem sind im FIONA-Flächenverzeichnis (FLV) alle versicherten Teilschläge/ Geometrien mit einem Häkchen bei ‚MGV‘ in der Teilschlagbearbeitung unter dem Unterpunkt ‚Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau‘ zu kennzeichnen. Die Angabe der versicherten Risiken je Kulturgruppe und des jeweiligen Versicherungsunternehmens erfolgt in der Tabelle (Gesamtübersicht FIONA) in der Antragsmaske zur Mehrgefahrenversicherung.
Die Flächenwerte aus dem FIONA-Flächenverzeichnis werden genutzt, um den späteren Abgleich mit den Flächenwerten aus dem Anbauverzeichnis des jeweiligen Versicherungsvertrages vorzunehmen. Um hierbei Flächenabweichungen vorzubeugen, besteht für die Antragsteller die Möglichkeit, sich in FIONA eine Liste mit allen für die Mehrgefahrenversicherung beantragten Teilschlägen/ Geometrien inklusive Flächengröße, Nutzungscode, versicherter Risiken und dem betreffenden Versicherungs-unternehmen erstellen zu lassen.
Mit dieser Liste können die Antragsteller dann ggf. auf ihr Versicherungsunternehmen zugehen, um ihr Anbauverzeichnis entsprechend aktualisieren zu lassen.
Dies wird insbesondere für diejenigen Antragsteller, die bisher noch keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben oder die ihre Flächenwerte zum Versicherungsvertrag bisher nicht aus dem FIONA-Flächenverzeichnis entnommen haben, dringend empfohlen.
Mit dem Antrag ist vom Antragsteller zudem das Einverständnis zur Weitergabe der Antragsdaten an die jeweiligen Versicherungsunternehmen und eine Bestätigung des Vorliegens einer schriftlichen Vollmacht für die Versicherungsunternehmen zur Vorlage des Verwendungsnachweises zu erklären.
3. Zahlung der Versicherungsprämien
Die vollständige Bezahlung der Versicherungsprämien hat weiterhin bis spätestens 30. September 2025 zu erfolgen. Neu ist, dass die Zahlungsbelege für die Versicherungsprämien (z.B. Scan/Foto des Kontoauszuges) bis zum 05. Oktober 2025 (Ausschlussfrist), ebenfalls über FIONA hochgeladen werden müssen. Wird der Zahlungs-nachweis nicht bis zu diesem Termin hochgeladen, hat dies die teilweise oder vollständige Ablehnung des Antrags zur Folge.
4. Nutzungscodes
Ab 2025 werden die Kulturgruppen ‚Kernobst‘ und ‚Steinobst‘ aus Vereinfachungsgründen wieder zur Kulturgruppe „Kern- und Steinobst“ zusammengefasst.
Nachfolgend ist die ab 2025 geltende Zuordnung von Kulturgruppen und Nutzungscodes zusammengestellt (Tabelle 1):
Kulturgruppe Nutzungscode Versicherte Mindestfläche Höchsthektarwert (Euro)
Kern- und Steinobst 821 + 825 + 826 0,3 ha 20.000
Strauchbeeren
827 + 829 0,3 ha 30.000
Erdbeeren
707 0,3 ha 30.000
Wein- und Tafel-trauben 843 + 848 0,3 ha 30.000
5. Wichtige Informationen für Antragsteller, die bislang noch keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben.
Bitte gehen Sie zeitnah auf ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde zu und lassen Sie sich ihre Zugangsdaten für FIONA geben (UD-Registrierformular). Sie haben in diesem Jahr einen einmaligen Mehraufwand, der durch die Digitalisierung ihrer bewirtschafteten Flächen entsteht. Die in 2025 digitalisierten Teilschläge/ Geometrien werden dann für das folgende Antragsjahr 2026 automatisch vorgemerkt.
Weitere Informationen.
Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Veröffentlichungsdatum: 18.02.2025