Bayer: Bundesgericht beendet Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in Australien
„Das australische Bundesgericht (Federal Court of Australia) führt den letzten anhängigen Glyphosat-Prozess nicht fort und beendet damit die anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu Roundup™ in Australien. Konkret hat das Gericht auf Antrag der Kläger das Verfahren zur Sammelklage im Fall Fenton gegen Monsanto eingestellt.“ Diese Entscheidung folgt auf den Sieg des Unternehmens im Fall McNickle vor demselben Gericht.
Foto © Bayer
- Australisches Bundesgericht führt letzten anhängigen Fall nicht fort
- Entwicklung folgt auf wichtigen Erfolg im ersten Roundup™-Prozess außerhalb der USA
- Gericht hatte zuvor in einem 322-Seiten-Urteil festgestellt, dass die wissenschaftlichen Beweise keinen Zusammenhang zwischen Glyphosat und dem Non-Hodgkin Lymphom (NHL) stützen
- Unternehmen setzt mehrgleisige Strategie fort, um auch die Rechtsstreitigkeiten in den USA einzudämmen
McNickle war das erste Roundup™-Urteil außerhalb der USA, bei dem es um die Frage ging, ob Glyphosat das Non-Hodgkin Lymphom (NHL) verursacht. Das Gericht hat in einem 322-Seiten-Urteil festgestellt, dass die Masse der wissenschaftlichen Beweise keinen Zusammenhang zwischen Glyphosat und NHL stützt.
„Dieses Ergebnis stimmt mit den Bewertungen von Zulassungsbehörden und wissenschaftlichen Untersuchungen weltweit überein, die ebenfalls zu dem Schluss kommen, dass Glyphosat nicht krebserregend ist. Das sieht auch der australische Regulierer (Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority, APVMA) so.“
In den USA setzt Bayer weiterhin auf eine mehrgleisige Strategie, um die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat einzudämmen. Das Unternehmen hat die meisten Prozesse für sich entschieden (15 der jüngsten 22) und wird sich auf Basis der starken wissenschaftlichen und regulatorischen Beweislage zugunsten der Sicherheit von Glyphosat weiterhin vor Gericht verteidigen.
Zudem strebt das Unternehmen eine Überprüfung durch den U.S. Supreme Court an. Dabei geht es um die grundsätzliche Frage, ob sämtliche Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise auf dem Produkt, die auf dem Recht einzelner US-Staaten beruhen, durch Bundesrecht ausgeschlossen sind.
Derzeit prüft Bayer, welcher Fall sich dafür am besten eignet. In der Zwischenzeit wird das Unternehmen Vergleiche in Betracht ziehen, wenn sie im Interesse des Unternehmens sind, und bewertet kontinuierlich auch sämtliche andere möglichen Wege, um die rechtlichen Risiken einzudämmen.
Gemeinsam mit mehr als 360 landwirtschaftlichen Verbänden setzt sich Bayer in den USA auf bundes- und einzelstaatlicher Ebene auch für mehr Rechtssicherheit in Bezug auf Kennzeichnungspflichten ein.
„Ohne Reform setzen die USA die Zukunft eines dort hergestellten Pflanzenschutzmittels aufs Spiel, das von Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt immer wieder als sicher eingestuft wurde. Die falsche Rechtsauslegung durch die Klageindustrie in den USA verteuert die Preise für Lebensmittel und bedroht deren Verfügbarkeit.“
Quelle: Bayer
Veröffentlichungsdatum: 07.01.2025
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