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Bayer: Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten - Antrag auf Überprüfung des Falls beim US Supreme Court eingereicht

08. April 2025

Bayer hat über seine Tochtergesellschaft Monsanto die Überprüfung des Falls Durnell beim US Supreme Court beantragt. Der Antrag wurde nur drei Tage nach der Entscheidung der Vorinstanz (Missouri Supreme Court) eingereicht, wodurch sich ein Weg zum höchsten amerikanischen Gericht eröffnet hat. 


Foto © Bayer

Das Unternehmen argumentiert, dass die widersprüchlichen Urteile von Bundesberufungsgerichten in den Rechtsstreitigkeiten um angebliche Gesundheitsschäden durch Roundup™ eine Überprüfung durch das oberste Gericht der USA erforderlich machen. 

Dabei geht es um die grundlegende Frage, ob Klagen wegen fehlender Warnhinweise auf dem Produkt, die auf dem Recht einzelner US-Bundesstaaten beruhen, durch Bundesrecht ausgeschlossen sind („Federal Preemption“). Mehrere zehntausend solcher Klagen sind bei amerikanischen Gerichten anhängig. 

Die Rechtsstreitigkeiten stellen auch in Frage, ob Monsanto Landwirten und anderen professionellen Nutzern weiterhin glyphosatbasierte Produkte anbieten kann.

Damit Lebensmittel verfügbar und erschwinglich bleiben, sind Landwirte auf innovative Lösungen wie Roundup™ angewiesen, für die es im Handel einheitliche und wissenschaftsbasierte Produktlabel geben muss. So schreibt es auch das Bundesrecht vor. 

Die Klägerindustrie investiert jedoch hunderte Millionen Dollar, um die Vermarktung eines Produktes ohne Krebswarnung anzugreifen, obwohl die Bundesumweltbehörde EPA und sämtliche anderen Regulierungsbehörden Roundup™ als sicher und nicht krebserregend einstufen. Ein positives Urteil des Obersten Gerichtshofs könnte diese Rechtsstreitigkeiten weitgehend eindämmen.

Das Unternehmen argumentiert, dass das Bundesberufungsgericht (Third Circuit Court of Appeals) im Fall Schaffner richtigerweise einstimmig zu dem Schluss gekommen ist, dass das Bundesgesetz (Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act, FIFRA) explizit die Klage wegen angeblich fehlender Warnung ausschließt. 

Ein Urteil im Sinne des Klägers würde ein Produktlabel erfordern, das von den Anforderungen der EPA auf FIFRA-Basis abweicht. In diesem Gesetz steht aber klar, dass ein US-Bundesstaat keine Anforderungen an Produktlabel stellen darf, die sich vom Bundesgesetz unterscheiden oder darüber hinausgehen.

Im Fall Durnell basiert das Urteil der Jury ausschließlich auf der Annahme, dass das Gesetz im US-Bundesstaat Missouri eine Krebswarnung bei Glyphosat vorschreibe. Das ist aber genau die Warnung, die die EPA ablehnt. 

Die Klage steht im Widerspruch zu dem Produktlabel, das die EPA auf Basis von Bundesrecht genehmigt hat und das auf der fundierten wissenschaftlichen Prüfung der Behörde beruht. Das Produktlabel kann daher nicht ohne Genehmigung der EPA geändert werden. Die Bewertung auf Basis von Bundesrecht hat Vorrang.

Andere Bundesberufungsgerichte (9th und 11th Circuit) sind in der Frage der Federal Preemption zu einem anderen Schluss gekommen. Daher kann nur der US Supreme Court für Klarheit sorgen. 

Im Antrag wird erläutert, dass die Gerichte in den Fällen Hardeman, Carson und Durnell zu falschen Ergebnissen gekommen sind, weil sie die Richtlinien der EPA ignorierten, die eine Vorabgenehmigung der Behörde für Produktlabel-Änderungen erfordern, insbesondere wenn es um Gesundheitswarnungen geht. 

Wenn auf Basis des Rechts in einzelnen Bundesstaaten eine Warnung ergänzt würde, stünde das im Widerspruch zum Bundesgesetz (FIFRA). Das könnte zu 50 verschiedenen Produktlabeln für glyphosatbasierte Herbizide in den einzelnen Bundesstaaten führen und auch andere Produkte betreffen, die durch FIFRA reguliert werden. Das würde einen Widerspruch zu der beabsichtigten Einheitlichkeit dieses Bundesgesetzes darstellen.

In dem Antrag wird auch darauf hingewiesen, dass es ähnliche Regelungen für medizinische Produkte, Fleischerzeugnisse und Kraftfahrzeuge gibt. Dies macht eine Klärung der Preemption-Frage umso wichtiger, weil Gerichte sich häufig an früheren Urteilen in vergleichbaren Fällen orientieren.

Monsanto argumentiert zudem, dass es dem Unternehmen unmöglich ist, einander widersprechenden Anforderungen auf Bundes- und auf Bundesstaatenebene gleichzeitig zu entsprechen („Implied Preemption“).

Monsanto hatte zuvor bereits zwei Anträge auf Überprüfung zu Roundup™-Verfahren beim US Supreme Court eingereicht (zu den Fällen Hardeman und Pilliod). Das geschah allerdings, bevor es im August 2024 eine positive Entscheidung durch ein Bundesberufungsgericht im Fall Schaffner gab, wodurch es zu widersprüchlichen Urteilen auf Berufungsebene gekommen ist.

Der Fall Durnell wurde im Oktober 2023 vor dem Missouri Circuit Court for the City of St. Louis verhandelt und zugunsten der Klägerseite entschieden. Die Jury war der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre und hatte dem Kläger 1,25 Millionen US-Dollar zugesprochen. 

Die anderen Klagegründe wurden allerdings abgewiesen und auch kein Strafschadenersatz zugesprochen. Das Unternehmen legte im August 2024 Berufung ein, der Missouri Court of Appeals, Eastern District, hatte das Urteil aber im Februar 2025 bestätigt. Monsanto hatte daraufhin sofort die Prüfung durch den Missouri Supreme Court beantragt, die am 1. April 2025 abgelehnt wurde. Damit konnte jetzt nur drei Tage später die Prüfung durch den US Supreme Court beantragt werden.

 

Quelle: Bayer

 

Veröffentlichungsdatum: 08.04.2025

Schlagwörter

Bayer, Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten, Antrag, Überprüfung, Fall, US Supreme Court