BDC zur GEPC-Jahrestagung 2025: Ergebnisse der EU-Werbekampagne und gesetzliche Anforderungen im Fokus
Die europäischen Pilzproduzenten müssen sich – neben der neuen EU-Verpackungsverordnung – mit weiteren geänderten gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen. Susanne R. Knobloch informierte die BDC-Mitglieder über aktuelle Notwendigkeiten im Hinblick auf potenzielle Rückstände in Kulturspeisepilzen.
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„Außerdem übermittelte sie die positiven Ergebnisse des zweiten Jahres der EU-Werbekampagne für Speisepilze“, erklärte der Bund Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer (BDC).
Bis qualitativ hochwertige Speisepilze bei den Verbrauchern ankommen, müssen viele Anforderungen auf Produktionsseite erfüllt werden. Aktuell gibt es zwei Verordnungen auf EU-Ebene, die sich auf die Vermeidung von Rückständen in Lebensmitteln beziehen und Auswirkungen auf die Pilzproduzenten haben.
Rückstandshöchstgehalte als Herausforderung
Bezüglich der Eintragswege von Phosphonsäure werden nun verschiedene Eintragswege berücksichtigt. Die dafür zuständige EU-Verordnung 2024/2619 zur Änderung der Rückstandhöchstgehalte von Fosetyl, Kaliumphosphonat und Dinatriumphosphonat ist am 29. Oktober 2024 in Kraft getreten und gilt ab dem 29. April 2025. Mit ihr wurde auch die Definition von „Fosetyl-Al“ in „Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure“ geändert.
Phosphonsäure kann über verschiedene Eintragswege in Lebensmittel gelangen. Zum Beispiel als Abbauprodukt des Fungizids Fosetyl-Aluminium, das beim Anbau von Obst und Gemüse eingesetzt wird. Möglich sind aber auch Rückstände durch die Verwendung von Dinatriumphosphonat und Kaliumphosphonat, die als zugelassene Substanzen in der EU verwendet werden dürfen. Bei der Pilzproduktion ist ein Eintrag über das Stroh möglich, das zur Herstellung des Substrats verwendet wird.
Der „Phosphonsäure-Rückstandshöchstgehalt“ bei Zuchtpilzen beträgt 1,5 mg/kg. Diese Änderung kann zu Problemen mit Nichtkonformitäten bei Rückstandsanalysen führen, berichtet Knobloch. Sie will sich diesbezüglich an die Copa-Cogeca in Brüssel wenden, um zu sehen, was getan werden kann. Alle BDC-Mitglieder, die Stellung dazu nehmen wollen, können sich gerne mit Susanne R. Knobloch in Verbindung setzen.
Der Rückstandshöchstgehalt (MRL) von Chlormequat in Kulturpilzen kann ein weiteres Problem bei der Pilzproduktion sein. Hier ist ebenfalls ein Eintrag über das verwendete Stroh möglich.
Um eine aussagekräftige Darstellung des potenziellen Eintrags zu bekommen, untersucht die CNC Grondstoffen als Substratanbieter in NL-Milsbeek die Übertragung aus dem Stroh in die Kulturpilze. An diesem Versuch, der am 18.02.2025 startete, beteiligt sich der BDC. Die Ergebnisse werden Mitte Mai erwartet.
Erfolgreiches Marketing für EU-Speisepilze
Von der EU-Werbekampagne gab es Positives zu berichten. Im zweiten Jahr der Kampagne wurden über 6,3 Millionen Menschen erreicht, insbesondere über Social Media. Damit erfüllte man das Ziel, im zweiten Jahr 2,4 Millionen Menschen zu erreichen, zu 264 Prozent.
Auch bei der Anzahl von Presse- und sozialen Referenzen lag das Ergebnis über der Planung. Hier erreichte man 90 Kontakte statt der geplanten 70 (entspricht 127 Prozent). Bei der Anzahl der Teilnehmer von Presseevents gab es eine Punktlandung. Alle 75 Teilnehmer waren den Einladungen gefolgt. Lediglich die Anzahl der erreichten Journalisten und Influencer lag in Jahr 2 hinter den Erwartungen. Geplant waren 600, erreicht wurden 460 (77 Prozent).
Der Dreijahresplan der 2023 von der GEPC ins Leben gerufenen Kampagne verzeichnet damit bereits große Erfolge. Bis zum Laufzeitende werden die europäischen Pilze weiterhin im Rampenlicht stehen. Unter anderem in der integrierten digitalen Kampagne, einschließlich der Website, Social-Media-Kanälen wie Instagram, Facebook, TikTok und YouTube, Werbevideos, sowie mit lokalen Initiativen in jedem der neun beteiligten Länder.
Dazu gehören unter anderem Partnerschaften mit Markenbotschaftern und Influencern, Medien sowie die Organisation von Veranstaltungen, wie die Kochevents in Hamburg und Frankfurt.
Quelle: BDC
Veröffentlichungsdatum: 06.03.2025
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