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BfG/ZVG: Nachbesserungen bei Gebietsabgrenzung zur DüVO nötig BfG bemängelt unverhältnismäßige Regelung in Verwaltungsvorschriften

11. Juli 2022

Auf Kritik stößt die Abstimmung im Bundesrat zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA) bei der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG).

Bildquelle: Shutterstock.com Salat
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„Ausgerechnet kleinstrukturierte Gemüsebaubetriebe mit einem großen Kulturspektrum werden nahezu unüberwindbare Hindernisse meistern müssen“, betont BfG-Geschäftsführerin Laura Lafuente. Viele Punkte, welche die Sonderkulturen betreffen, wurden aus den eingereichten Stellungnahmen nicht berücksichtigt.

In dem vorliegenden Entwurf soll weiterhin ein Schlag als Ganzes zum roten Gebiet erklärt werden, wenn mindestens 20% davon in einem belasteten Bereich liegen. „Das ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch je nach Schlaggeometrie und technischer Voraussetzung kaum umsetzbar für die Betriebe“, erläutert Lafuente.

„Wir brauchen hier ganz dringend eine praxistaugliche Ausnahmeregelung für Sonderkulturen und unsere kleinen und vielfältigen Betriebe.“ Bereits jetzt seien diese mit überbordender Bürokratie belastet.

Davon abgesehen, dass eine weitere Ausweitung der Gebiete mehr Gemüsebaubetriebe betreffen wird, wurde erneut vollkommen außer Acht gelassen, dass im Gemüsebau mehrere Sätze diverser Kulturen in engen Fruchtfolgen hintereinander angebaut werden.

Es wird außerdem die Gefahr gesehen, dass der N-Mindestvorrat zur Ernte unterschritten wird und so das Risiko für Totalverluste steigt. Dies konterkariere die Pläne der Bundesregierung, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren, sowie die Pläne, die Ernährungssicherheit und Selbstversorgung zu stabilisieren, so Lafuente abschließend.

Quelle: BfG/ZVG

Veröffentlichungsdatum: 11.07.2022

Schlagwörter

BfG, ZVG, Nachbesserungen, Gebietsabgrenzung, DüVO