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BGA: Bürokratieentlastung bedeutet, auch das Lieferkettengesetz zu vereinfachen

14. März 2024

"Wer ein Gesetz zur Entlastung von Bürokratie schreibt, aber das Lieferkettengesetz damit nicht vereinfacht, der verkennt die Zeichen der Zeit. Die Abschaffung, oder zumindest eine deutliche Reduktion der Berichtspflichten aus dem deutschen Lieferkettengesetz, muss Bestandteil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV werden. Viele Unternehmen beschäftigen ein bis zwei Mitarbeiter allein, um den Berichtspflichten und dem Bürokratiewust nachzukommen. Das wirkt preistreibend", mahnt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Der Abbau bürokratischer Belastungen und Berichtspflichten ist die billigste Methode, um Wachstum zu fördern: Weniger regeln, mehr machen lassen. Nur kommen die Maßnahmen, die die Bundesregierung im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) vorschlägt, wie so oft zu spät und werden der wirtschaftlichen Lage, in der sich das Land befindet, vom Umfang her nicht gerecht. Von daher ist es wieder einmal ein gut gemeintes, aber handwerklich schlecht gemachtes Gesetz. Die schwerwiegendsten bürokratischen und kostenintensiven Anforderungen werden nicht angepackt“, so der Großhandelspräsident.

Skeptisch schließt Jandura: „Es ist nun am Gesetzgeber und hier im Besonderen an den Ampelfraktionen, den Gesetzentwurf nicht nur stillschweigend durchzuwinken, sondern an die Realitäten des Wirtschaftsstandortes und der Exportnation Deutschland anzupassen. Es wird viel zu viel über Bürokratieabbau gesprochen, jetzt kann die Ampel zeigen, dass sie auch Willens ist, etwas zu ändern. Bereits im Frühjahr 2023 hatte die Wirtschaft eine Vielzahl an konkreten Vorschlägen vorgelegt, von denen bislang wenig umgesetzt wurde. Wenn die Regierung dazu schon nicht den Mut aufbringen kann, setze ich jetzt auf die Abgeordneten.“

 

Quelle: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

Veröffentlichungsdatum: 14.03.2024

Schlagwörter

BGA, Bürokratieentlastung, Lieferkettengesetz