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„Einzig bei der Rückkehrpflicht für Fahrzeuge muss die Politik schnell nachbessern“ BGL: EuGH-Urteil zum EU-Mobilitätspaket bestätigt jahrelangen Kampf gegen Sozialdumping

07. Oktober 2024

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Klagen gegen das EU-Mobilitätspaket abgewiesen, soweit sie sich nicht gegen die Verpflichtung betreffend der Rückkehr der Fahrzeuge (alle 8 Wochen) richten. „Damit bestätigt das EuGH-Urteil im Grundsatz die langjährige Arbeit im Kampf gegen Sozialdumping und für faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr! Einzig bei der Rückkehrpflicht für Fahrzeuge muss die Politik jetzt schnell nachbessern!“

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begrüßt grundsätzlich das Urteil des EuGH, mit dem mit einer Ausnahme alle Klagen von sieben Mitgliedsstaaten gegen das sog. EU-Mobilitätspaket abgewiesen wurden.

Er hat insbesondere klargestellt, dass die EU-Dienstleistungsfreiheit nicht unbeschränkt gilt und Transportdienstleistern für das dauerhafte Erbringen von Leistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten die Freiheit zur Niederlassung über Tochtergesellschaften offensteht.

Der Verband sieht darin die Bestätigung seines langjährigen Einsatzes für mehr Wettbewerbsgleichheit und für den Kampf gegen Sozialdumping im europäischen Straßengüterverkehr.

Bedauerlicherweise hat das Gericht jedoch die Verpflichtung aufgehoben, dass  Fahrzeuge spätestens alle acht Wochen in den Niederlassungsstaat zurückkehren müssen. Laut Pressemitteilung des EuGH habe der Unionsgesetzgeber nicht dargetan, dass er über ausreichende Informationen verfügte, die es ihm ermöglichte, die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zu beurteilen.

Der BGL fordert deswegen die Europäische Kommission auf, nach einem „Impact Assessment“ (Studie über die Auswirkungen) so schnell wie möglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, damit die EU-Gesetzgeber (Rat und Europäisches Parlament) die Rückkehrpflicht wieder zu einem Bestandteil des Mobilitätspakets machen können.

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Jetzt muss der Unionsgesetzgeber rasch nachjustieren und besser begründen, weshalb dieser Punkt für die Wirksamkeit des Gesamtpaketes unerlässlich ist. Denn angesichts der zahlreichen dauerhaft im EU-Ausland stationierten Lkw-Flotten bleibt hier ein Einfallstor für Missbrauch und unfaire Wettbewerbspraktiken offen. Diese Flanke muss durch die Politik zügig geschlossen und die Verhältnismäßigkeit der Rückkehrpflicht klar begründet werden. Im Übrigen wird es für alle Mitgliedstaaten jetzt darauf ankommen, das Mobilitätspaket durch effektive Kontrollen in die Praxis umzusetzen.“

 

Quelle: BGL

Veröffentlichungsdatum: 07.10.2024

Schlagwörter

BGL, EuGH-Urteil zum EU-Mobilitätspaket