Bundeskabinett billigt BMEL-Hilfsprogramm für Freilandobstbetriebe
Die Bundesregierung hat die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte "Zweite Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" gebilligt. Damit ist der Weg frei für finanzielle Hilfen für Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe, die seit Frühjahr 2020 besonders stark unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten leiden.
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Bundesminister Cem Özdemir: "Seit Beginn der COVID-19-Pandemie kämpfen gerade Obst- und Hopfenbaubetriebe mit den Folgen gestörter Lieferketten. Die gestiegenen Energiekosten in Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine schlagen bei Produktionsmitteln wie Dünger hart zu Buche. Wir unterstützen die Betriebe in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation zielgenau mit einem 29 Millionen Euro starken Hilfsprogramm. Dabei machen wir es für die Landwirtinnen und Landwirte so einfach wie möglich: Sie bekommen das Geld ganz unbürokratisch, ohne unnötigen Papierkram oder Antragsverfahren."
Grundlage für die Anpassungsbeihilfe ist eine wissenschaftliche Analyse der Kosten- bzw. Erlössituation verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren durch das bundeseigene Thünen-Institut. Demnach ist die Lage der Freilandobstbau- und Hopfenbaubetriebe besonders kritisch, weshalb sie mit einer Hektarprämie unterstützt werden sollen: Die Hopfenpflanzer spüren die Verteuerung bei den Betriebsmitteln und bei Energie besonders stark, weil sie mit dem Hopfenhandel traditionell langjährige Vorkontrakte zu fest vereinbarten Preisen abschließen und damit im letzten Jahr bei einer sehr schlechten Ernte erhebliche Einkommenseinbußen zu verzeichnen hatten. Im Obstsektor hat sich besonders die hohe Inflation ausgewirkt, die nicht durch Erlöse ausgeglichen werden konnte.
Die individuelle Beihilfe pro Betrieb soll sich nach den Hektarzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Da der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt ist, kann die SVLFG die Anpassungsbeihilfe deshalb auch ohne Antragsverfahren an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Freilandobstbetriebe sollen eine Prämie in Höhe von 342 Euro je Hektar, Hopfenbaubetriebe in Höhe von 375 Euro erhalten. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, soll die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll bis spätestens 31. Januar 2024 erfolgen.
Mit der "Zweiten Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" werden die nationalen Rechtsgrundlagen für die Auszahlung eines Hilfspaketes geschaffen, das die Europäische Kommission im Sommer 2023 für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) aufgelegt hat, um Landwirtinnen und Landwirte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen. Deutschland erhält rund 36 Millionen Euro von den insgesamt 330 Millionen des Hilfspakets. Neben dem Freilandobst- und Hopfensektor werden in Deutschland damit Weinbaubetriebe mit rund 6,5 Millionen Euro für die temporäre Krisendestillation unterstützt. Mit einer Unterstützung von 0,65 Euro je Liter Wein können damit bis zu 10 Millionen Liter Weins zu Industriealkohol verarbeitet werden. Die entsprechende Verordnung ist bereits in Kraft getreten.
Der Entwurf der "Zweiten Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" ist hier abrufbar.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 16.10.2023
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