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Bundesrat besiegelt Fehlstart bei den Eco-Schemes DBV-Generalsekretär Krüsken zum Beschluss über nationale GAP-Verordnungen

20. Dezember 2021

Die Beschlüsse des Bundesrates über die beiden Verordnungen für die Umsetzung der Direktzahlungen, Eco Schemes und Konditionalität in der GAP ab 2023 (Gemeinsame Agrarpolitik) bewertet der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, sehr kritisch.

Bernhard Krüsken Generalsekretär Deutscher Bauernverband Foto DBV Breloer 2020Foto ©
Bernhard Krüsken Generalsekretär Deutscher Bauernverband. Foto © DBV Breloer

„Der Bundesrat hat leider einem Fehlstart bei den Eco Schemes zugestimmt. Zwar ist nun der Weg für die Vorlage des GAP-Strategieplans bei der EU-Kommission frei. Unsere Kritikpunkte wurden vom Bundesrat bei den Eco Schemes aber gar nicht und der Konditionalität nur vereinzelt aufgegriffen. So wurde eine verbesserte Förderung für das Eco Scheme mit fünf Kulturarten einschließlich 10 Prozent Eiweißpflanzen im Ackerbau abgelehnt. Beim Gewässerrandstreifen in der Konditionalität wurden die Regelungen etwas flexibilisiert.“

Auch andere fachliche Unzulänglichkeiten sind mit den Bundesratsbeschlüssen nicht korrigiert worden. Das betrifft zum Beispiel wenig praktikable Auflagen beim Fruchtwechsel und auch bei Ackerbrachen. Insgesamt bleibt das Konzept der Eco Schemes für die Landwirte in Gänze wenig attraktiv und zahlreiche Abgrenzungsfragen zu Agrarumweltprogrammen in der 2. Säule sind weiter unklar.

Krüsken weiter: „Für viele Landwirte in Deutschland werden sich die mit Dumpingpreisen dotierten Eco Schemes nicht rechnen. Die teils über das EU-Recht hinausgehenden Konditionalitätsauflagen führen dazu, dass viele Landwirte insbesondere in landwirtschaftlichen Gunstregionen aus dem System der Direktzahlungen aussteigen werden.“

Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.

Veröffentlichungsdatum: 20.12.2021

Schlagwörter

Bundesrat, Fehlstart, Eco-Schemes, DBV, Generalsekretär, Krüsken, GAP, Verordnungen