Bundesregierung unterstützt EU-weiten Nutri-Score
Am 6. November 2020 trat der Nutri-Score in Deutschland in Kraft, ein erweitertes Nährwertkennzeichen auf der Vorderseite von Lebensmitteln. Er soll Verbrauchern eine schnelle Übersicht über die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels geben und den Vergleich innerhalb der gleichen Kategorie erleichtern. Dabei reicht die fünfstufige Farb- und Buchstabenscala von A (grün) bis E (rot), wobei ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung beitragen soll.
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Die EU-Kommission hat angekündigt, bis zum vierten Quartal 2022 einen Legislativvorschlag zu einer harmonisierten und verbindlichen Nährwertkennzeichnung in der EU zu erarbeiten. Die Bundesregierung unterstützt diesen EUweiten Ansatz. So arbeitet das Max Rubner-Institut (MRI) in dem staatenübergreifenden, wissenschaftlichen Gremium mit. Weitere beteiligte Staaten sind Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Schweiz und Spanien. Gemäß dem MRI bestehe Weiterentwicklungsbedarf aber lediglich zu wenigen Fragen, zum Beispiel der Bewertung des Ballaststoffgehaltes oder der Berücksichtigung positiver Inhaltsstoffe wie Omega -3-Fettsäuren.
Die Befürchtung, dass der Nutri-Score als Positivkennzeichen genutzt werden könnte, teilt die Bundesregierung nicht, da später alle Produkte, auch die mit ungünstigerer Nährstoffzusammensetzung, den Nutri-Score tragen müssen. Die Kritik vor allem aus Italien, dass der Nutri-Score ein Affront gegen die mediterrane Küche sei, hält die Bundesregierung für unbegründet. Obst und Gemüse wird als Zutat beim Nutri-Score positiv berücksichtigt, eine Kennzeichnung von frischem Obst und Gemüse im Einzelverkauf ist nicht vorgeschrieben.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 4/2022
Veröffentlichungsdatum: 19.05.2022