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BVL: Anordnung des Ruhens für Pflanzenschutzmittel Force 20 CS in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel

31. Januar 2022

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 25. Januar 2022 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Force 20 CS (Zulassungsnummer 034006-00/01) hinsichtlich der Anwendungen in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel angeordnet (Anwendungsnummern 034006-00/01-003, -004, -006).

Bildquelle: Shutterstock.com Porree
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Das Pflanzenschutzmittel darf deshalb bis auf Weiteres für die Anwendung in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel nicht mehr in Verkehr gebracht und in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel nicht mehr angewendet werden. Die Anwendungen des Mittels in Futter- und Zuckerrüben, Speisezwiebel, Möhre, Schalotte und Wurzelzichorie bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund:
Gemäß Verordnung (EU) 2021/1110 gilt ab dem 27. Januar 2022 ein neuer Rückstandshöchstgehalt (RHG) von 0,01 mg/kg für Tefluthrin in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel. Damit wird der RHG auf die untere Bestimmungsgrenze abgesenkt. Dieser RHG ist bei der Anwendung von Force 20 CS in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel nicht einhaltbar.

Quelle: BVL
 

 

Veröffentlichungsdatum: 31.01.2022

Schlagwörter

BVL, Anordnung, Pflanzenschutzmittel, Force 20 CS, Pastinake, Porree, Winterheckenzwiebel