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BVL-Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel gegen Spargelfliegen an Spargel im Freiland

22. Mai 2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel BENEVIA (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erlassen, berichtet das QS-System.


Foto © QS-System

Auf Grundlage des Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus ist der Einsatz des Insektizids zur Bekämpfung von Spargelfliegen an Spargel im Freiland zwischen dem 15. Mai und dem 11. September 2024 zulässig.

Informationen zu dieser und zu allen weiteren aktuell gültigen Notfallzulassungen des BVL für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie HIER.

 

Quelle: QS-System, BVL

Veröffentlichungsdatum: 22.05.2024

Schlagwörter

BVL-Notfallzulassung, Pflanzenschutzmittel, gegen Spargelfliegen