CVUA: Deutsches Gemüse schneidet vergleichsweise gut ab Rückstände und Kontaminanten in Frischgemüse aus konventionellem Anbau 2019
Die Pestizidbelastung von frischem Gemüse aus konventionellem Anbau in 2019 ist unverändert im Vergleich zu den Vorjahren. Jede 20. Probe war wegen mindestens einer Überschreitung des Höchstgehaltes zu beanstanden.
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Wenn formale Beanstandungen des Stoffes Chlorat auch berücksichtigt werden war es jede 5. Probe. Abgesehen von vier Proben (3x Paprika und 1x Grünkohl) waren die nachgewiesenen Pestizidgehalte gesundheitlich unbedenklich. Deutsches Gemüse schneidet vergleichsweise gut ab. Unser Tipp generell: Waschen Sie Gemüse vor dem Verzehr mit warmem Wasser ab, ein Teil der Rückstände lässt sich so entfernen.
Überblick
Das CVUA Stuttgart hat im Jahr 2019 insgesamt 916 Proben Frischgemüse aus konventionellem Anbau auf Rückstände von über 750 verschiedenen Pestiziden, Pestizidmetaboliten sowie Kontaminanten untersucht. 848 dieser Proben (93 %) wiesen Rückstände von insgesamt 226 verschiedenen Pestizid-Wirkstoffen auf, siehe Anlage 3 (2018: 219 Wirkstoffe, 2017: 227, 2016: 202, 2015: 210, 2014: 208). Insgesamt wurden 4596 Rückstände gefunden (gemäß den gesetzlichen Rückstandsdefinitionen, siehe auch Anlage 4). Bei 166 Gemüseproben (18 %) wurden Rückstände über dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt festgestellt (siehe Tabelle 1).
Somit blieb die Beanstandungsquote, wie in den drei Vorjahren, vergleichsweise hoch (2018: 21 %, 2014, 2015, 2016 und 2017: 16 %, 2013: 4,4 %, 2012: 6,4 %, 2011: 7,0 %). Ursächlich hierfür ist die Ausweitung des Untersuchungsspektrums seit 2014 auf polare Pestizide und auf Chlorat: in insgesamt 129 (14 %) der Gemüseproben aus konventionellem Anbau wurde der Höchstgehalt von Chlorat überschritten (siehe hierzu unten im Kapitel zu Chlorat). Wenn formale Beanstandungen von Chlorat nicht berücksichtigt werden, ergibt das mit 45 Proben eine Beanstandungsquote aufgrund von Höchstgehaltsüberschreitungen von 4,9 %.
Ergebnisse im Detail (klicken Sie hier).
Quelle: CVUA Stuttgart
Veröffentlichungsdatum: 01.04.2020