CVUA Stuttgart: Rückstände und Kontaminanten in Frischgemüse aus konventionellem Anbau 2021
Auch in 2021 zeigt sich die Pestizidbelastung von frischem Gemüse aus konventionellem Anbau weitgehend unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Beanstandungsquote wegen Überschreitung des Höchstgehaltes, war aufgrund der Neufestsetzung der Rückstandshöchstgehalte des Wirkstoffes Chlorat – wie 2020 – ein deutlicher Rückgang zu beobachten.
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Während in 2019 noch 18 % der Proben wegen mindestens einer Überschreitung des Höchstgehaltes zu beanstanden waren, sank die
Beanstandungsquote in 2021 auf 7 % (2020 5 %). Werden in den Vorjahren formale Beanstandungen des Stoffes Chlorat nicht berücksichtigt, so zeigt sich die Beanstandungsquote auf ähnlichem Niveau. Abgesehen von fünf Proben (2x Melone, 1x Römischer Salat, 1x Grünkohl und 1x Zucchini) waren die nachgewiesenen Pestizidgehalte gesundheitlich unbedenklich. Gemüse aus Deutschland und anderen EU-Ländern schneidet vergleichsweise gut ab. Problematisch im Jahr 2021: Gemüse mit Ursprung Türkei. Unser Tipp generell: Waschen Sie Gemüse vor dem Verzehr mit warmem Wasser ab, ein Teil der Rückstände lässt sich so entfernen.
Überblick
Das CVUA Stuttgart hat im Jahr 2021 insgesamt 893 Proben Frischgemüse aus konventionellem Anbau auf Rückstände von über 700 verschiedenen Pestiziden, Pestizidmetaboliten sowie Kontaminanten untersucht (über 1000 Stoffe inklusive Screening Methoden). 814 dieser Proben (91 %) wiesen Rückstände von insgesamt 229 verschiedenen Pestizid-Wirkstoffen auf, siehe Anlage 3 (2020: 219 Wirkstoffe, 2019: 226 Wirkstoffe, 2018: 219, 2017: 227, 2016: 202). Insgesamt wurden 4291 Rückstände quantifiziert (gemäß den gesetzlichen Rückstandsdefinitionen, siehe auch Anlage 4). Bei 61 Gemüseproben (7 %) wurden Rückstände über dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt festgestellt.
Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Beanstandungsquoten vergleichsweise hoch waren (2020: 5 %, 2019: 18 %, 2018: 21 %, 2015, 2016 und 2017: 16 %), liegt die Zahl der beanstandeten Proben in 2021 etwas höher als im Vorjahr, deutlich niedriger allerdings als die Jahre davor. Ursächlich hierfür ist die Neufestlegung von Rückstandshöchstgehalten für das polare Pestizid Chlorat in 2020 von einem pauschalen Standardhöchstgehalt von 0,01 mg/kg Probe hin zu, in der Regel höheren, spezifischen Rückstandshöchstgehalten. In 2021 wurde lediglich in zwei Proben (Gurke, Römischer Salat) ein Chlorat-Gehalt über dem neuen spezifischen Grenzwert festgestellt, wohingegen in 2019 noch insgesamt 129 Gemüseproben aus konventionellem Anbau den ehemals geltenden, pauschalen Höchstgehalt von Chlorat in Höhe von 0,01 mg/kg Probe überschritten.
Werden formale Beanstandungen von Chlorat in den Vorjahren nicht berücksichtigt (Beanstandungsquote aufgrund von Höchstgehaltsüberschreitungen ohne Chlorat in 2020: 5 %; 2019: 4,9 %, 2018: 5,1 %; 2017: 4,6 %), so stellt sich die Beanstandungsquote in 2021 jedoch leicht erhöht dar.
Weitere Informationen.
Quelle: CVUA Stuttgart
Veröffentlichungsdatum: 02.05.2022