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Der BGL trifft mit dem Kooperationspartner Truck ReClaim Vorbereitungen für eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell

05. März 2024

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main informiert über das Lkw-Kartell:  Verbände bereiten weitere Klage vor Nach der Entscheidung des EuGH gegen den Lkw-Hersteller Scania bereitet der BGL mit dem Rechtsdienstleister Truck ReClaim, sowie den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell vor, an der sich auch die Speditions- und Logistikverbände AMÖ, BWVL und DSLV beteiligen

Durch die kürzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen den Lkw-Hersteller Scania (Az.: C-251/22 P) ist der Weg für eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell wieder eröffnet. Rechtlich vertreten wird der Rechtsdienstleister Truck ReClaim von den Anwaltskanzleien Hausfeld und der Anwaltskanzlei Kapellmann. Im Rahmen dieser neuen Allianz schließen sich dem BGL der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V., der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) an, um die Durchsetzung von Ansprüchen ihrer Mitgliedsunternehmen zu unterstützen.

Interessierte Unternehmen, die bisher noch nicht in Sachen Lkw-Kartell tätig geworden sind, können sich ab sofort auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren. Dabei können Ansprüche für ab 1997 bis einschließlich 2016 erworbene Lkw (Kauf, Mietkauf und Leasing) angemeldet werden. Die Teilnahme an dieser Kartell-Klage ist für Speditions- und Transportunternehmen kostenlos und ohne jedes Prozessrisiko. Lediglich im Erfolgsfall wird für die Unternehmen eine Erfolgsbeteiligung fällig. Mitglieder der Verbände erhalten dabei Sonderkonditionen. So beträgt die Erfolgsbeteiligung für sie nur 28% anstatt regulär 33%.

Eine Anmeldung bei Truck ReClaim ist bis Ende April 2024 möglich. Die erforderlichen Daten zu den Lkw müssen nach der Registrierung bis Ende August 2024 geliefert werden.

Hintergrund

Die Lkw-Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben ihre Teilnahme am Kartell im Rahmen eines sog. Settlements mit der EU-Kommission eingeräumt. Einzig Scania hat sich nicht an diesem Vergleich beteiligt und zog gegen die Bußgeld-Entscheidung vor die Europäischen Gerichte. Am 1. Februar 2024 hat nun der Europäische Gerichtshof abschließend entschieden, dass Scania zurecht für die Teilnahme am Lkw-Kartell mit dem Bußgeld in Höhe von ca. 880 Mio. EUR bestraft wurde. Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle Schäden haftet, die dieses verursacht hat. Während der von Scania angestrengten Gerichtsverfahren war die Verjährung von Ansprüchen gegen Scania gehemmt – lief also nicht weiter.

Konkret heißt das: Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellanten womöglich schon verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania gesamtschuldnerisch geltend gemacht werden – egal ob es sich um Scania-Lkw oder Lkw der Marke MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt. Ob und in welcher Höhe sich ein Schadenersatzanspruch realisieren lässt, ist schwer zu prognostizieren. Aber die Projektpartner halten einen Schadenersatz zwischen fünf und fünfzehn Prozent des Anschaffungswerts und damit einige tausend Euros pro Lkw zzgl. Zinsen für realistisch.

 

Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V

Veröffentlichungsdatum: 05.03.2024

Schlagwörter

BGL, Truck ReClaim, Klage, LKW-Kartell