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Deutscher Fruchthandelsverband unterstützt Mitglieder bei der Vorbereitung auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

19. Dezember 2022

Noch viele offene Fragen gibt es bei den Mitgliedern des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V. (DFHV) zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Das belegte die große Teilnehmerzahl aus den Mitgliedsunternehmen bei einem Webinar des DFHV Mitte Dezember.

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Stichtag 1. Januar 2023:

„Auch wenn der eigentliche Text des Gesetzes nur knapp 11 Seiten umfasst, so ist doch die Häufigkeit der unbestimmten Rechtsbegriffe erschreckend. Das führt zwangsweise zu Verunsicherungen bei den Unternehmen.“ (Dr. Andreas Brügger, DFHV-Geschäftsführer). Der Markt sei zwar voller interessanter Lösungsangebote, die aber bei genauerer Betrachtung oft weniger das LkSG im Auge haben, sondern sich mehr auf IT-Systeme, Nachhaltigkeitszertifikate oder gar Biodiversität beziehen.

Zu den offenen Punkten gehöre, so Brügger, zum Beispiel die Frage, inwieweit auch Unternehmen, die nicht in den unmittelbaren Geltungsbereich des Gesetzes fallen, betroffen sind. Was kann oder muss von einem unmittelbaren Zulieferer erwartet werden? Was sind mittelbare Zulieferer und in welchem Maße sind sie betroffen? Welches sind überhaupt die Risiken und die Verpflichtungen, die sich tatsächlich aus dem LkSG ergeben? Scheinbar einfache Fragen, die aber in der praktischen Umsetzung schwierig sind.

„Da auch die nun vorliegenden Handreichungen der BAFA keine wirkliche Hilfe sind, wird der DFHV einen eigenen Arbeitskreis von interessierten Mitgliedern einrichten.“(Brügger) Ziel sei unter anderem die Erarbeitung von fruchthandelsspezifischen Checklisten, zum Beispiel zur Erstellung einer einfachen, aber präzisen Risikoanalyse. Anmeldungen seien möglich unter kleinespel@dfhv.de.

Quelle: Deutscher Fruchthandelsverband e.V.

Veröffentlichungsdatum: 19.12.2022

Schlagwörter

Januar, Deutscher Fruchthandelsverband, Mitglieder, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz