DFHV im Bundesministerium für Wirtschaftlichen Zusammenarbeit zum Sorgfaltspflichtengesetz
Der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) hatte die beiden Bundesminister Heil (BMAS) und Dr. Müller (BMZ) angeschrieben, um seine Bedenken und Fragen zum geplanten Sorgfaltspflichtengesetz zu klären.
DFHV-Präsident Krauß Foto © DFHV
Neben dem grundsätzlichen Einwand zur Haftung wegen Fehlleistungen Dritter in Drittstaaten, ging es auch um die Komplexität von Lieferketten im globalen Handel. Während Minister Heil sich lediglich mit einem Standardschreiben bedankt hat, kam aus dem Hause Müller schnell eine Einladung zu einem Gespräch.
DFHV-Präsident Krauß und Geschäftsführer Dr. Brügger trafen sich im Bundesministerium für Wirtschaftlichen Zusammenarbeit (BMZ) mit dem zuständigen Leiter der Abteilung 1 und einer Juristin, die die rechtlichen Aspekte erläuterte. In einer sehr offenen Diskussion ging es vor allem um die Frage, wie sich die Ziele aus dem geplanten Sorgfaltspflichtengesetz in der Praxis umsetzen lassen und wo es konkrete Probleme geben kann.
Im BMZ ist man zum Beispiel der Auffassung, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) nicht belastet werden dürfen und dass es eine Durchgriffshaftung in Richtung der kleineren Lieferanten nach dem Gesetz nicht geben darf. Der DFHV hat dem entgegengehalten, dass die Importeure eine mögliche Haftung kaum fürchten, sondern vielmehr Angst haben vor einem gewaltigen Ausmaß an zusätzlichen Dokumentations- und Berichtspflichten, die außer hohen Kosten wenige Effekte mit sich bringen.
Das BMZ betonte den Willen, gemeinsam mit der Wirtschaft zu praxisorientierten Branchenlösungen zu kommen, die einerseits Fairness im Handel und andererseits Wettbewerbsgleichheit fördern. Sehr große Beachtung fand in diesem Sinne der DFHV-Verhaltenskodex aus dem Jahr 2007. Dort seien bereits genau die Anforderungen kodifiziert, die mit dem Sorgfaltspflichtengesetz abgedeckt werden sollen.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 8/2020
Veröffentlichungsdatum: 01.09.2020