DFHV: Neun Vorhaben zu RHG-Änderungen in der Pipeline
Die EU-Mitgliedstaaten haben in ihrer Novembersitzung 2023 (SCoPAFF-Residues) zehn von insgesamt elf Verordnungsentwürfen zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) final angenommen, darunter ein Entwurf, der nicht den Obst- und Gemüsebereich betrifft. Zu einem weiteren Vorhaben, das die RHG-Absenkung für Thiacloprid, ein Neonikotinoid ohne EU-Genehmigung seit 2020, wurde jedoch keine Entscheidung getroffen. Dieses muss also in 2024 noch einmal auf die Tagesordnung, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Die Veröffentlichung der anderen neun EU-Verordnungen wird bis Ende Januar 2024 erwartet und betrifft im Obst- und Gemüsebereich 29 verschiedene Wirkstoffe bzw. Substanzen. Dabei handelt es sich vorrangig um RHG-Absenkungen, bei denen die neuen RHG sechs Monate nach Inkrafttreten der EU-Verordnung gültig werden, also voraussichtlich ab August 2024.
Unverständlich ist bis dato der Verbleib eines Entwurfes zur RHG-Absenkung für Bifenazat, der bereits in der Maisitzung 2023 final angenommen und auch schon bei der WTO notifiziert wurde. Die zugehörige EU-Verordnung wurde aber bis dato noch nicht veröffentlicht.
Die DFHV-Mitglieder erhalten über einen separaten QM-Infoverteiler Details zu den jeweiligen Änderungen, das heißt, welches Obst und Gemüse betroffen ist und ab wann die neuen RHG gültig werden. Um die jeweiligen Änderungen besser identifizieren zu können, werden die alten den neuen RHG in einer Tabelle gegenübergestellt.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 11/2023
Veröffentlichungsdatum: 06.12.2023