DFHV Newsletter/Pflanzenschutz: Nickel - Neue Höchstgehalte ab Mitte 2025
Schon länger wurde auf europäischer Ebene neben einem Monitoring-Programm und Bestimmungen zur Probenahme und Analytik auch über die Einführung von Höchstgehalten für Nickel in bestimmten Lebensmitteln diskutiert, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. in seinem Newsletter.
„Nickel ist ein weit verbreiteter Bestandteil der Erdkruste und ist in der Biosphäre allgegenwärtig. Sein Vorkommen in Lebensmitteln und Trinkwasser kann sowohl aus natürlichen als auch aus anthropogenen Quellen stammen“, informiert DFHV.
Letztes Jahr hat die EU-Kommission eine gezielte Stakeholder-Konsultation zu diesem Thema eingeleitet und um Übermittlung von Analysedaten gebeten. Auch der DFHV hat Daten zu Nickel ausgewertet und das Ergebnis „keine Befunde seit 2020“ an die EU-Kommission gesandt. Nickel wird über die EU-Kontaminanten- Verordnung geregelt.
Im Februar 2024 wurde der Verordnungsentwurf auf EU-Ebene im Ständigen Ausschuss angenommen, die zugehörige EU-Verordnung (EU) 2024/1987 dann Ende Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Damit werden neue Höchstgehalt für Nickel in zahlreichen Lebensmitteln eingeführt, zum Beispiel für Schalenfrüchte und Nüsse, Wurzel- und Knollengemüse, Frucht-, Kohl- und Blattgemüse, frische Kräuter sowie Hülsen- und Stängelgemüse.
Die neuen Nickel-Höchstgehalte werden aber erst ab Mitte 2025 gültig. Für Kultur- und Wildpilze sind keine Höchstgehalte vorgesehen.
Quelle: DFHV Newsletter
Veröffentlichungsdatum: 03.09.2024