Drei EU-Verordnungen zu RHGs im Juli
Im Juli 2022 hat die EU-Kommission drei EU-Verordnungen zur Änderungen von Rückstandshöchstgehalten veröffentlicht, die den Obst- und Gemüsebereich betreffen. Diese gehörten zu den insgesamt zehn Entwürfen, die bereits in der Februarsitzung 2022 (SCoPAFF) final angenommen wurden, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV)
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Die Verordnung (EU) 2022/1264 betrifft die RHG-Anhebung von Fludioxonil für Bananen. Die neuen RHG gelten ab dem 10. August 2022. Mit der Verordnung (EU) 2022/1290 werden die befristeten RHG für Chlormequat für Birnen und Kulturpilze weitere sieben Jahre beibehalten, für Nikotin die befristeten RHG für Wilde Pilze (mit einigen Ausnahmen) beibehalten und der RHG für Dodin für Zitrus angehoben. Die neuen RHG gelten ab dem 14. August 2022. Die Verordnung (EU) 2022/1321 betrifft vorrangig RHG-Absenkungen für insgesamt fünf Wirkstoffe, unter anderem Quinmerac. Die neuen RHG gelten sechs Monate nach Veröffentlichung der Verordnung, das heißt ab dem 21. Februar 2023.
Details zu den jeweiligen Änderungen erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Verteiler.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 7/2022
Veröffentlichungsdatum: 22.08.2022