Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz DRV-Präsident Holzenkamp: "Besondere Rolle des Mittelstandes darf nicht gefährdet werden"
Wichtige Änderungen sind kurz vor dem Ende der Beratungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorgenommen worden. Zu diesem Schluss kommt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV).
"Es ist erfreulich, dass eine Klarstellung zur zivilrechtlichen Haftung doch noch aufgenommen wurde", sagt DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp, anlässlich der heutigen abschließenden Beratung im Bundestag. Die im Sozialausschuss angenommene Änderung sieht vor, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz "LkSG") keine zivilrechtliche Haftung begründet, welche über bereits bestehende Haftungsregeln hinausgeht.
Zudem begrüßt der DRV, dass seine Forderung nach einer Gleichstellung von ausländischen Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Deutschland mit hiesigen Unternehmen aufgenommen wurde.
Holzenkamp: "Einheitliche Wettbewerbsregeln für alle Akteure sind elementar, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden." Wenngleich dies auf nationaler Ebene ein Schritt in die richtige Richtung ist, hält er eine europäische Lösung für unerlässlich: "Wir brauchen gleiche Regeln in ganz Europa, am besten sogar ein global level playing field. Nur so wird sichergestellt, dass für alle Unternehmen dieselben Bedingungen gelten und deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden."
Letztlich bestehen aber noch immer erhebliche Kritikpunkte seitens der Wirtschaft. Der DRV mahnt, dass die besondere Rolle des Mittelstandes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser erwirtschaftet 53,5 Prozent der Nettowertschöpfung in Deutschland. "Der Mittelstand ist entscheidend für das Wachstum und den Wohlstand unserer Volkswirtschaft", so Holzenkamp. Kleine und mittelständische Unternehmen sind zwar nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst, werden in der Zukunft aber dennoch innerhalb der Lieferkette verpflichtet werden, die Sorgfaltsplichten einzuhalten.
Quelle: DRV
Veröffentlichungsdatum: 14.06.2021