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DRV zum Lieferkettengesetz: Neue und unverhältnismäßige Haftungsrisiken für den deutschen Mittelstand verhindern

15. Februar 2021

Die Bundesregierung hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Dazu erklärt Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV): "Unsere genossenschaftlich orientierten Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung und ihrer Sorgfaltspflichten bewusst. Bereits heute gelten in Deutschland hohe soziale und Umweltstandards, die unsere Mitgliedsunternehmen sehr ernst nehmen."

Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes Foto © DRV
Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes Foto © DRV

Ehlers betont, dass ein Gesetz zu den Sorgfaltspflichten in den Lieferketten mit einem vernünftigen Augenmaß ausgestaltet werden muss: "Die neuen Regelungen dürfen nicht zu überbordender Bürokratie führen. Auch dürfen keine neuen und unverhältnismäßigen Haftungsrisiken für den deutschen Mittelstand entstehen."

Zudem muss ein Lieferkettengesetz bereits vorhandene hohe Standards anerkennen und der Missbrauch von Daten, die zur Dokumentation der Sorgfaltspflicht gesammelt werden, muss verhindert werden. Ehlers kündigte an: "Wir werden prüfen, ob der Gesetzesentwurf diesen Anforderungen entspricht."

Quelle: Deutscher Raiffeisenverband

Veröffentlichungsdatum: 15.02.2021

Schlagwörter

DRV, Lieferkettengesetz, unverhältnismäßige, Haftungsrisiken, Mittelstand