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„Warum die PPWR in Sachen Verpackungskennzeichnung zu neuer Verunsicherung führen kann“ EKO-PUNKT: Einheitliche Kennzeichnung zur Verpackungsentsorgung - Die EU muss mehr Klarheit schaffen

11. September 2024

Verbraucher sollen es künftig leichter haben, die Umweltwirkung von Verpackungen zu bewerten und ihren Abfall korrekt zu trennen. Die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR schreibt zu diesem Zweck eine Reihe von Regelungen zur Kennzeichnung von Verpackungen vor, die – teils verpflichtend, teils optional – EU-weit gelten sollen. 


Mit einer verpflichtenden, einheitlichen Kennzeichnung für recylingfähige Verpackungen möchte die EU Verbrauchern in Zukunft die Abfalltrennung erleichtern. (Foto © iStock / Vladimir Razguliaev)

Dazu zählen Hinweise zur Materialzusammensetzung, zur Abfalltrennung, zur Recyclingfähigkeit und zum Rezyklatgehalt, aber auch Pfand- und Mehrweg-Kennzeichen sowie Kompostierhinweise bis hin zum Hinweis auf die Beteiligung an einem dualen System. Gleichzeitig verbietet die PPWR die Bereitstellung oder Anbringung von Kennzeichen, die Verbraucher irreführen oder verwirren könnten. 


Stefan Munz, Leiter Innovation und Nachhaltigkeit bei EKO-PUNKT, dem Dualen System von Remondis (Foto © EKO-PUNKT / fuenf6 – Lena Kirchner)

„Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch der Teufel steckt im Detail“, sagt Stefan Munz, Leiter Innovation und Nachhaltigkeit bei EKO-PUNKT.

Vom Blauen Engel bis zum Grünen Punkt: Aktuell gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Siegeln und Zeichen, die unter anderem über Verpackungseigenschaften und die Nachhaltigkeit von Verpackungen Auskunft geben sollen.

„Die bunte Landschaft an seriösen Kennzeichen und Phantasie-Siegeln führt zu einer großen Orientierungslosigkeit der Verbraucher, die nicht klar erkennen können, ob eine Verpackung recyclingfähig ist, aus Rezyklat besteht oder wie sie zu entsorgen ist“, so Munz.

„Daher begrüßen wir bei EKO-PUNKT die Entscheidung des Europäischen Parlaments, verpflichtende Hinweise EU-weit einzuführen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch der Teufel steckt im Detail.“

Denn die Regelungen der PPWR umfassen einen Mix aus Soll- und Kann-Vorschriften, deren Resultate sich gedruckt auf der Verpackung oder digital auslesbar im Internet wiederfinden sollen. „Eine Regulierung, die derzeit selbst für Experten nur schwer zu durchschauen ist“, so das Urteil des Verpackungsspezialisten. 

Klärungsbedarf sieht Munz bei der konkreten Ausgestaltung der Durchführungsrechtsakte: „Aktuell lässt die PPWR noch viele Fragen offen. Insbesondere ist nicht klar, was die neue Regelung für bereits bestehende Siegel und Zeichen bedeutet, die Inverkehrbringer heute oft freiwillig – und zum Teil kostenpflichtig – auf ihren Verpackungen anbringen, obwohl es in Deutschland verpackungsrechtlich seit 2009 außerhalb des Einwegpfandsystems keine Pflicht zur Kennzeichnung irgendeiner Systembeteiligung gibt.“ 

In ihren angekündigten Durchführungsrechtsakten und Leitlinien will die EU mehr Klarheit darüber schaffen, wie die Vorgabe einer verpflichtenden, einheitlichen Kennzeichnung in der Praxis umgesetzt werden soll – und unter welchen Voraussetzungen ergänzende optionale Kennzeichen als ‚irreführend‘ oder ‚verwirrend‘ gelten.

„Spannend wird besonders auch die Beantwortung der Frage sein, inwieweit digitale Siegel als Kennzeichen zur Systembeteiligung in einem wettbewerblich organisierten Markt zu handhaben sind. Die Ausgestaltung darf nicht dazu führen, dass die heute bestehenden Fehler und Schwächen der analogen Kennzeichnung in die digitale Welt übertragen werden“, sagt Munz.

Die Position von EKO-PUNKT ist klar: „Optionale Kennzeichen und Siegel mit uneinheitlichen Hinweisen, die nur auf einem Teil der Verpackungen zu finden sind, haben das Potenzial, Verbraucher zu verwirren oder gar in die Irre zu führen“, betont Munz. 

Das belegt auch das Beispiel eines verunsicherten Bürgers aus Schwerin, der sich in einem Schreiben an EKO-PUNKT gewendet hatte, weil seine Hausverwaltung ihm mit einer Strafanzeige drohte, sollte er Verpackungen ohne den Grünen Punkt in der gelben Tonne entsorgen.

„Das Beispiel zeigt, dass derartige Insellösungen kontraproduktiv sind und eine richtige Entsorgung sogar verhindern können“, ärgert sich Munz. „Denn selbstverständlich gehören alle Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen in die gelbe Tonne. Egal ob sie Trennhinweise; Zeichen oder vermeintliche Umweltsiegel tragen oder nicht.“

Um mit gutem Beispiel voranzugehen und Missverständnisse dieser Art zu vermeiden, verzichtet EKO-PUNKT seit Anfang des Jahres auf eigene Recycling-Kennzeichen und bietet die Siegel "Excellent for Recycling" und "Excellent Sustainability" nur noch auf Geschäftspapieren und zur Onlinenutzung an, aber nicht mehr zum Druck auf Verpackungen.

Inverkehrbringern von Verpackungen rät Munz, die Verwendung optionaler Siegel und Zeichen kritisch zu prüfen. „Wer auf Labels einzelner Anbieter verzichtet und stattdessen auf die künftige EU-weite einheitliche Kennzeichnung setzt, trägt damit nicht nur zu mehr Klarheit für Verbraucher bei, sondern spart unter Umständen auch die Kosten für die Nutzung entsprechender Siegel und Zeichen.“ 

EKO-PUNKT, das Duale System von REMONDIS, hat sich als Kompetenzzentrum für Verpackungen etabliert und spezialisiert sich neben der Verpackungslizenzierung auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen.

Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen für alle, die Verpackungen entwickeln und einsetzen.

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Veröffentlichungsdatum: 11.09.2024

Schlagwörter

EKO-PUNKT, Einheitliche Kennzeichnung, r Verpackungsentsorgung