EPAL begrüßt den Kompromiss bei der EU-Verpackungsverordnung
Das Europäische Parlament wird am 24.04.2024 über den Kompromiss-Vorschlag für die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) abstimmen. Nach vielen Diskussionen in den Ausschüssen des Parlaments und kontroversen Vorschlägen von Kommission, Parlament und Rat ist in den Trilog-Verhandlungen am 04. März 2024 eine Einigung erzielt worden, die nun dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorliegt. Die European Pallet Association e.V. (EPAL) begrüßt die Einigung und unterstützt die Annahme des Einigungsvorschlags, auch wenn hiermit zahlreiche Kompromisse verbunden sind, insbesondere im Bereich der Wiederverwendung von Verpackungen.
Foto © EPAL
EPAL hat das Gesetzgebungsverfahren begleitet und kommentiert, seit die Europäische Kommission am 30.11.2022 einen ambitionierten und in vielen Punkten sinnvollen und erfolgversprechenden Vorschlag vorgelegt hat. Dabei hat EPAL sich gemeinsam mit anderen Verbänden der Holzindustrie darauf konzentriert, die in einzelnen Punkten strukturelle Benachteiligung von Holzverpackungen zu korrigieren.
Bernd Dörre, CEO der EPAL:„Der Vorschlag der Kommission vom 30.11.2022 hatte das zentrale Ziel, die ständig wachsende Menge an Kunststoff- und Konsumentenverpackungen und den hiermit verbundenen Abfall und Materialverbrauch zu verringern. Das ist richtig und wird von EPAL unterstützt. Auch im Bereich von Tramsportverpackungen wie Paletten gilt, dass der Einsatz von Kunststoff vermieden werden kann und sollte, weil Holzpaletten viele Vorteile aufweisen, von der Produktion bis zum Recycling.“
Die ersten Entwürfe der PPWR haben jedoch insbesondere im Bereich des Recyclings die Vorteile des Materials Holz nicht berücksichtigt. Stattdessen hätten die einheitlichen Bestimmungen für alle Arten von Verpackungen im Ergebnis dazu geführt, dass Verpackungen aus dem erneuerbaren und nachhaltigen Material Holz gegenüber Verpackungen aus Kunststoff sogar benachteiligt werden, was den Zielen der PPWR zuwidergelaufen wäre. Dies konnte durch viel Aufklärungsarbeit der Holzindustrie unter Beteiligung der EPAL verhindert werden.
Bernd Dörre:„EPAL-Paletten werden durchschnittlich sieben Jahre verwendet. Der Palettentausch zwischen Unternehmen aller Branchen und die Reparatur mit Qualitätssicherung der EPAL gewährleisten eine lange Lebensdauer von EPAL-Paletten. Werden EPAL-Paletten am Ende des Lebenszyklus recycelt, weil eine Reparatur aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist, können aus den Holzspänen langlebige Produkte wie Spanplatten oder Palettenklötze hergestellt werden. Es entsteht kein Abfall, weil die Holzteile und Nägel einfach getrennt und die Recyclingmaterialen wiederverwendet werden können. Es wäre daher unverständlich gewesen, wenn EPAL-Paletten im Bereich des Recyclings schlechter eingestuft würden, als z.B. ein nur einmal verwendeter Plastikbecher. Daher ist es richtig, dass dieser Fehler des ursprünglichen Entwurfs der PPWR korrigiert worden ist. Ich gehe davon aus, dass die vielen Vorteile von EPAL-Paletten und anderen Holzverpackungen auch in den noch fehlenden Ausführungsbestimmungen berücksichtigt werden.“
Nachteilig entwickelt haben sich während des ca. 16-monatigen Gesetzgebungsverfahrens dagegen die Bestimmungen der PPWR zur Wiederverwendung von Verpackungen. Neben sinnvollen Änderungen im Bereich von Transportverpackungen mit flexiblem Format, für gefährliche Güter oder große Maschinen sind leider viele Bestimmungen für Wiederverwendungsquoten vollständig aufgehoben, deutlich reduziert oder in freiwillige Bestimmungen umgewandelt worden. Der Schwerpunkt der Bestimmungen der PPWR liegt damit nun im Bereich des Recyclings. Das ursprüngliche Ziel, mit der Stärkung der Wiederverwendung von Verpackungen die Entstehung von Verpackungen und den hiermit verbundenen Einsatz von Ressourcen zu reduzieren, ist dagegen deutlich abgeschwächt worden.
Dörre:„Für EPAL steht die Wiederverwendung und der Tausch von EPAL-Paletten im Mittelpunkt aller Aktivitäten. Sie bilden die Grundlage für eine nachhaltige Palettenlogistik und bieten den Unternehmen aus Handel, Industrie und Logistik die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Die Abschwächung des Ziels der Wiederverwendung von Verpackungen in der PPWR betrifft zwar derzeit vor allem den Bereich der Konsumentenverpackungen. Einzelne Ausnahmeregelungen können sich aber auch auf den Bereich der Transportverpackungen auswirken. EPAL sieht dies kritisch, befürwortet aber, dass keine Überforderung auf Seiten von Industrie und Handel eintritt. Zu diesem Zweck wird EPAL den Ausbau des offenen EPAL-Palettenpools und des EPAL-Produktportfolios vorantreiben, denn nach unserer Überzeugung wird die Wiederverwendbarkeit von Paletten und damit die Nachhaltigkeit der Palettenlogistik in der Zukunft die Regel sein, unabhängig von den Quoten und Ausnahmeregelungen in der PPWR.“
Der Kompromiss-Entwurf der PPWR, über den das Europäische Parlament am 24.04.2024 abstimmen wird, regelt ab dem 01.01.2030 eine Quote von 40 % für Transportverpackungen wie Paletten, die in der Europäischen Union eingesetzt werden. Ab dem 01.01.2040 erhöht sich die Quote auf 70 %, dies jedoch nur auf freiwilliger Basis. Paletten und andere Transportverpackungen, die für Transporte in nur einem Mitgliedsstaat oder zwischen Betrieben eines Unternehmens eingesetzt werden, müssen allerdings bereits 18 Monate nach dem Inkrafttreten der PPWR in einem Wiederverwendungssystem wie dem EPAL-Palettenpool wiederverwendbar sein. Dies ist ein ebenso ambitioniertes wie richtiges Ziel, auf das EPAL sich bereits seit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs der PPWR vorbereitet.
Bernd Dörre:„Die strengen Anforderungen an Transportverpackungen bei gleichzeitiger Abschwächung der Anforderungen im Bereich der Konsumentenverpackungen sind auf den ersten Blick unverständlich. Kommission, Parlament und Rat haben jedoch richtig erkannt, dass im Bereich von Paletten und anderen Transportverpackungen ein großes Potenzial besteht, mit relativ einfachen Mitteln eine Steigerung der Wiederverwendung von Verpackungen zu erreichen. Dabei haben die europäischen Gremien ohne Zweifel auch den offenen EPAL-Palettenpool als ein gutes Beispiel für ein funktionierendes Wiederverwendungssystem gesehen, denn die Anforderungen an ein offenes Wiederverwendungssystem enthalten eine sehr exakte Beschreibung des offenen EPAL-Palettenpools. Vertreter der Kommission und der nationalen Regierungen haben zugleich die Erwartung geäußert, dass Verpackungen und andere Produkte aus Holz möglichst lange verwendet werden und so die nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung der erneuerbaren Ressource Holz gewährleistet wird. Dies ist identisch mit den Zielen der EPAL und der gesamten Holz- und Holzverpackungsindustrie. EPAL wird dies daher aktiv unterstützen.“
Quelle: EPAL
Veröffentlichungsdatum: 23.04.2024
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