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EPAL unterstützt die Forderung zur Verschiebung des Starts der EUDR

14. Februar 2025

Bereits am 31.05.2023 ist die neue „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte“ (EUDR) beschlossen worden und am 29.06.2023 in Kraft getreten. Die zentralen Bestimmungen finden allerdings erst nach Ablauf der 18-monatigen Übergangsfrist ab dem 30.12.2024 Anwendung. 


Foto © EPAL

„Nur drei Monate vor diesem Termin sind jedoch viele Fragen ungeklärt, ebenso wie die digitale Plattform zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen nur eingeschränkt nutzbar ist. EPAL fordert daher gemeinsam mit vielen andere Verbänden aus Industrie und Handel eine Verschiebung des Starts der EUDR.“

Die EUDR (European Deforestation Regulation) tritt im Bereich des Handels mit Holz und Holzprodukten an die Stelle der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), die bereits heute hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Legalität von Holz und Holzprodukten stellt, die in die EU importiert werden.

Die EUDR soll verhindern, dass für die Herstellung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Holzprodukten Wälder gerodet werden oder geschädigt werden. 

EPAL unterstützt dieses Ziel, da der Erhalt von funktionierenden Wäldern durch nachhaltige Forstwirtschaft nicht nur eine wichtige Bedeutung für Gesellschaft und Umwelt hat, sondern auch die Grundlage für die zukünftige Nutzung von Holz für die Produktion von EPAL-Paletten und anderen Holzprodukten ist.

Die wirtschaftliche Nutzung von Holz leistet einen wichtigen Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Daher dürfen EPAL-Paletten nur aus Holz hergestellt werden, das aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt und unter strikter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Herkunftslands geerntet worden ist.

Die EUDR verfolgt vorrangig das Ziel, die Entwaldung in Nicht-EU-Ländern zu stoppen. Da das Holz für EPAL-Paletten nahezu ausschließlich aus Europa stammt und gemäß der EUTR und den hohen nationalen Gesetzesstandards in Europa eingeschlagen wird, werden die Anforderungen der EUDR bei der Produktion von EPAL-Paletten schon heute erfüllt. 

Zur Erreichung der Ziele der EUDR werden die Verwender von Holz und anderen relevanten Erzeugnissen in der Zukunft dokumentieren müssen, wo das Holz oder die anderen Erzeugnisse angebaut oder hergestellt worden sind. Durch einen Vergleich mit älterem Kartenmaterial wird geprüft, ob sich auf den Anbauflächen früher Wald befunden hat, oder ob eine relevante Waldschädigung vorliegt. 

Ist dies der Fall, ist das Erzeugnis nicht entwaldungsfrei und darf nicht in die EU importiert werden. Liegt dagegen keine Entwaldung oder Waldschädigung vor, wird dies in einer Sorgfaltserklärung dokumentiert und durch eine Referenznummer nachgewiesen.

Die Erzeugung der Sorgfaltserklärung und der Referenznummern erfolgt mit einer digitalen Plattform der Europäischen Kommission, dem EU Information System. Dieses steht jedoch aktuell noch nicht zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung, so dass die große Zahl der von der EUDR betroffenen Unternahmen aus allen Branchen die Plattform noch nicht testen können.

Ebenso ist auch die Risikoeinstufung der Herkunftsländer noch nicht abgeschlossen und veröffentlicht worden, welche den Umfang der Sorgfaltspflichten der Unternehmen bestimmt. Die EU-Kommission hat auch bereits mehrfach die Veröffentlichung dringend notwendiger Erläuterungen zur Anwendung der EUDR verschoben.

Daher ist eine Verschiebung des Starts der Anwendung der EUDR mittlerweile unausweichlich.

Bernd Dörre, CEO der EPAL:

„Die Hersteller und Reparateure von EPAL-Paletten wissen um die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Holz und Wäldern. Mit dem durchschnittlich 7-jährigen Einsatz und Tausch von EPAL-Paletten wird der Bedarf an Holz im Vergleich zu Einwegpaletten in erheblichem Umfang reduziert. Zum Schutz von Umwelt und Wäldern und zur Sicherung zukünftiger Holz-Ressourcen unterstützt EPAL daher die Ziele der EUDR.“

„Die Erreichung dieser Ziele setzt aber voraus, dass die Anwendung des EU Information System möglich ist und vor dem Start der Anwendung der EUDR durch jedes Unternehmen getestet werden kann. Wir warten seit Anfang des Jahres 2024 und bislang vergeblich auf die Bereitstellung des EU Information System für alle Unternehmen.“ 

„Die verbleibenden drei Monate werden nicht ausreichen, dass sich alle Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen, angemessen auf die Anwendung der EUDR vorbereiten können. Daher fordert EPAL gemeinsam mit vielen anderen Verbänden die Verschiebung des Starts der Anwendung der EUDR um mindestens ein Jahr. In dieser Zeit sollten auch die zahlreichen Detailfragen zur Anwendung der EUDR von der EU-Kommission beantwortet und die Anwendung der EUDR vereinfacht werden.“

 

Quelle: EPAL

Veröffentlichungsdatum: 14.02.2025

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EPAL, unterstützt, Forderung, Verschiebung, Start EUDR