Erste Handreichung zum Lieferkettengesetz
Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern dazu verpflichtet, entlang ihrer Lieferketten für die Einhaltung von Menschenrechten und bestimmter Umweltpflichten zu sorgen, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Um ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen, müssen diese Unternehmen Risikomanagementsysteme einrichten, mit denen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken erkannt und im besten Fall verhindert oder beendet werden sollen. Teil des Risikomanagementsystems ist eine Risikoanalyse, mit der die Risiken ermittelt und priorisiert werden sollen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun eine Handreichung zur Risikoanalyse nach dem LkSG veröffentlicht, an der sich die Unternehmen bei der Umsetzung orientieren können.
Zu unterscheiden ist hier zwischen der regelmäßigen Risikoanalyse, die einmal jährlich bezüglich des eigenen Geschäftsbereichs und dem der unmittelbaren Zulieferer durchzuführen ist, und der anlassbezogenen Risikoanalyse, die bei substantiierter Kenntnis von Problemen bei mittelbaren Lieferanten oder bei einer Änderung der Geschäftstätigkeit durchzuführen ist.
Die Handreichung konkretisiert hier einige unbestimmte Rechtsbegriffe mithilfe von Beispielen und hilft so den Unternehmen bei der Umsetzung. Auch Lieferanten von betroffenen Unternehmen können durch die Handreichung einen ersten Eindruck davon gewinnen, inwiefern sie mittelbar von dem Gesetz betroffen sein werden. Weitere Handreichungen zu der Angemessenheit von Maßnahmen, dem Beschwerdeverfahren und den Berichtspflichten werden derzeit von der BAFA erstellt und demnächst ebenfalls veröffentlicht werden
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 8/2022
Veröffentlichungsdatum: 01.09.2022