EU-Bericht zur nachhaltigen Verwendung von PSM
Gemäß der EU-Richtlinie 2009/128/EG („Nachhaltigkeitsrichtlinie“) wurde ein Rahmen für eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) geschaffen, in dem die Risiken und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt verringert werden und der integrierte Pflanzenschutz (IP) gefördert werden soll.
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Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis November 2012 der Kommission ihre Nationalen Aktionspläne (NAP) zu übermitteln, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV). In Deutschland gibt es eine eigene Geschäftsstelle für den NAP Pflanzenschutz, angesiedelt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Über die Aktivitäten informiert eine eigene Website NAP Pflanzenschutz Deutschland.
Gemäß einem Bericht der EU-Kommission, der sich mit den Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen seit 2017 befasst, wurden weitere Fortschritte erreicht. Allerdings übt die Kommission zum Teil auch scharfe Kritik, da es weiterhin deutliche Unterschiede bei der Umsetzung zwischen den MG-Staaten gibt (EU-Bericht NAP durch MG-Staaten).
Deutschland hat die Anforderungen bis 2019 zu über 90 % umgesetzt und weist damit innerhalb der EU den höchsten Umsetzungsgrad auf. Mehr als zwei Drittel der Mitgliedstaaten haben es versäumt, innerhalb der gesetzlichen Fünfjahresfrist die Überprüfung ihrer eigenen NAP abzuschließen. Nur wenige nannten konkrete Beispiele für Ziele und Indikatoren zur Überprüfung. Die meisten haben die von der Kommission festgestellten Mängel nicht behoben. Der häufigste Mangel bei der Umsetzung bezog sich auf die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes (IP).
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 8/2020
Veröffentlichungsdatum: 09.09.2020